Gorbach bald vor internationalem Gericht?

Seit vergangenem Jahr kämpft Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach (FPÖ/BZÖ) um die rückwirkende Auszahlung seiner Vorarlberger Politiker-Pension. Zuletzt blitzte er vor dem VwGH ab. Alle Trümpfe scheint er aber noch nicht ausgespielt zu haben.

Mit der ablehnenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes hatte Hubert Gorbach offenbar gerechnet: „Das war so zu erwarten, inhaltlich für mich nicht überraschend“, sagt Gorbach. Er habe den Verwaltungsgerichtshof angerufen, um den innerstaatlichen Instanzenzug zu erschöpfen - das habe er tun müssen, bevor er internationale Instanzen einschalte.

Und diesbezüglich sieht er sich nicht chancenlos: „Könnte schon spannend sein, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dazu sagt.“ Ob Gorbach tatsächlich auf europäischer Ebene sein Glück versucht, will er entscheiden, wenn er das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs genau studiert hat.

Zug durch alle Instanzen

Im Jänner 2016 hatte Gorbach bei der Vorarlberger Landesregierung die rückwirkende Auszahlung seiner Politikerpension ab 1. Februar 2013 beantragt. Er berief sich dabei auf die frühere Fassung des Vorarlberger Bezügegesetzes, die einen Pensionsbezug ab dem Alter von 56,5 Jahren vorsah. Seit einer Gesetzesänderung 2010 können Politiker aber erst ab dem vollendeten 65. Lebensjahr in Pension gehen.

Dagegen wandte sich der Politiker zunächst mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der deren Behandlung mangels Erfolgsaussichten im März abgelehnt hat. Zuletzt blitzte er auch vor dem Verwaltungsgerichtshof ab.