Bürgerbeteilung: Chancen und Grenzen

Bürgerbeteiligungsprozesse gelten oft als probates Mittel, um verschiedene Interessen - etwa bei Bauprojekten - unter einen Hut zu bekommen. Ein Erfolgsgarant sind sie aber auch nicht, sagt Experte Frank Brettschneider.

Brettschneider, Leiter der Universität für Kommunikationswissenschaft in Hohenheim, hat am Vormittag im Rahmen des Impulsforums Ibet in Bregenz über Vor- und Nachteile der Bürgerbeteiligung gesprochen. Sein Fazit: Bürgerbeteiligung kann funktionieren, muss aber nicht.

Spielregeln für Beteiligungsprozesse

Der Experte nennt klare Spielregeln, die unbedingt eingehalten werden sollten: Einerseits solle man möglichst früh mit den Bürgern in einen Dialog treten „und nicht erst dann, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.“

Andererseits solle man auch diejenigen einbinden, die nicht in Bürgerinitiativen oder Lobbygruppen organisiert sind. Brettschneider spricht in diesem Fall von „Zufallsbürgern“. „Und dann gehört dazu das kontinuierliche Kommunizieren, nicht nur einmalig, sondern über den gesamten Projektverlauf hinweg.“ Diese Kommunikation soll möglichst offen und regelmäßig erfolgen.

Achtung bei Bürgerinitiativen

Auf keinen Fall dürfe man nicht verschweigen, dass schlussendlich nicht die Bürger die finale Entscheidung über ein Projekt treffen. Oft werde das nicht gesagt, aus Angst, dass die Bürger dann nicht teilnehmen würden. Verschweige man diese wichtige Information aber, habe man am Ende ein großes Problem: „Das reduziert das Vertrauen der Menschen, die werden sauer sein, dass sie unter anderen Erwartungen mitgearbeitet haben.“

Auch bei Bürgerinitiativen gelte es, aufmerksam zu sein, so Brettschneider. Deren Interessen seien berechtigt und zu hören, „aber es sind nicht die Bürger. Die Bürger sind viel vielfältiger und da gibt’s sehr unterschiedliche Interessen.“ Ziel der Bürgerbeteiligung müsse sein, möglichst alle Interessen an einen Tisch zu bekommen. „Da gehören die Bürgerinitiativen dazu, aber die Bürgerinitiativen dürfen nicht den Alleinvertretungsanspruch haben.“