Zwei Jahre Haft für Syrien-Heimkehrer

Am Landesgericht Feldkirch ist am Dienstag ein 24-jähriger Mann zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sich im türkisch-syrischen Grenzgebiet einer terroristischen Vereinigung anschließen wollte.

Der Unterländer stritt vor Gericht sämtliche Vorwürfe ab. Er sei vor knapp dreieinhalb Jahren wegen Problemen mit der Familie in die Türkei gereist. Wo er genau war und ob er überhaupt bei einer terroristischen Vereinigung gewesen sei, habe er nicht gewusst.

Nur aus Interesse, so der Angeklagte, habe er ein Sturmgewehr ausprobiert. Geschossen habe er aber auf niemanden und auch keine Ausbildung am Gewehr erhalten. Als in weiterer Folge eine Person verletzt wurde, habe er bemerkt, dass er „in etwas Schlechtes hineingerutscht sei“. Daraufhin sei er wieder nach Österreich heimgekehrt.

Erdrückende Beweislast gegen Angeklagten

Die Staatsanwaltschaft hat sich im Verfahren auf zahlreiche Fotos berufen, die den 24-Jährigen und mit einem Freund in Kampfausrüstung und mit Waffe zeigen. Zudem wurden auf dem Handy des jungen Mannes rund 260 Kampflieder und Videos gefunden. Und bei Einvernahmen vor einem halben Jahr hat er sich laut der Staatsanwältin selbst schwer belastet.

Wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung und der Ausbildung für terroristische Zwecke wurde der Angeklagte vom Schöffengericht schuldig gesprochen. Das Urteil lautet zwei Jahre Haft, davon 16 Monate bedingt. Für den Richter gab es keinen Zweifel, dass sich der Angeklagte einer Terrorgruppierung anschließen wollte, nur habe er dann kalte Füße bekommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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