Frankenkredit: Hoffnung für Geschädigte

Frankenkredite haben sich Anfang 2015 durch die Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die Schweizer Nationalbank enorm verteuert. Nun gibt es eine Gerichtsentscheidung, die Kunden zumindest auf eine teilweise Entschädigung hoffen lässt.

Den 15. Jänner 2015 werden viele Frankenkreditnehmer wohl lange nicht vergessen: An jenem Tag hat die Schweizer Nationalbank überraschend den Euro-Mindestkurs von 1,20 Euro aufgehoben. Der Franken stieg daraufhin, die Kredite verteuerten sich enorm. Seitdem gab es viele Prozesse, oft um aus dem Kredit auszusteigen. Wie „der Standard“ berichtet, hat jetzt ein Oberösterreicher vor dem Handelsgericht Wien zumindest einen Teil seines finanziellen Schadens ersetzt bekommen.

Mangelhafte Beratungsgespräche als letzte Hoffnung

Dieses rechtskräftige Urteil gibt Hoffnung für andere. So hätten Banken- und auch Kreditvermittler genauer über mögliche Folgen und Gegenstrategien aufklären müssen, sagt der Linzer Rechtsanwalt Gerald Waitz. Zwischen 2011 und 2015, als die Schweizer Nationalbank den Wechselkurs gestützt hat, wurden zahlreiche Beratungsgespräche durchgeführt, in denen vielfach ein entscheidender Hinweis gefehlt habe.

Denn über die Folgen und die richtige Vorgehensweise im Falle, dass die Schweizer Nationalbank den Wechselkurs wieder aufhebt, sei nicht informiert worden. Die einzige sichere Maßnahme wäre in diesem Falle laut Waitz gewesen, sofort in Euro zu konvertieren.

Schnell handeln: Verjährungsfrist läuft ab

Genau darauf hätte im konkreten Fall der Finanzdienstleister hinweisen müssen. Weil das nicht der Fall war, hat der Kläger aus Oberösterreich jetzt 30.000 Euro zurückgezahlt bekommen. Bei dem Urteil ging es also nicht darum, wie man aus einem Vertrag aussteigen kann, sondern wie man zu Schadenersatz kommt.

Gezahlt werde nur für einen bestimmten Zeitraum, sagt Anwalt Waitz. So habe das Gericht entschieden, dass dem Kunden in einem solchen Fall der Differenzschaden zwischen dem Abschlusskurs bei Fälligkeit des Kredites und dem damaligen Kurs von 1,20 Euro zu ersetzen sei.

Anwalt sieht große Chance

Weil es allen Anscheins nach einige mangelhafte Beratungsgespräche von Banken oder Kreditvermittlern gegeben habe, glaubt Waitz, dass auch viele andere so noch zu Geld kommen könnten. Waitz geht sogar von einer großen Chance aus und rät gleichzeitig, schnell zu handeln. Die dreijährige Verjährungsfrist läuft ab Eintritt des Schadens - das war die Entscheidung der Schweizer Nationalbank, und endet daher am 15. Jänner 2018.

Gerald Waitz ist auch Anwalt des Vereins Frankenfrei, der anhand des Urteils nun eine Sammelklage vorbereitet. Man sucht einen Prozessfinanzierer, da viele Geschädigte gar keine Mittel mehr für einen Prozess hätten. Gut 50 Geschädigte haben sich dort bereits gemeldet.