Nach schwerer Geburt: Kasse zahlt Rettung nicht

Unmut über eine Transportkostenrechnung: Ein Baby musste letzten Sommer direkt nach der Geburt wegen eines Notfalls von Bregenz nach Feldkirch überstellt werden. Die Mutter wurde auch verlegt - den Transport will die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) nicht zahlen.

Der kleine Leon wurde im Juni 2016 in Bregenz geboren. Wegen mangelhafter Sauerstoffversorgung musste er für eine Spezialbehandlung ins Landeskrankenhaus Feldkirch überstellt werden, wenige Stunden später wurde auch die Mutter, Jacqueline Sonneschmidt, dorthin verlegt. Bald darauf konnten die beiden das Spital wieder verlassen, denn Leon hatte sich bald erholt.

Wenig später erhielt Frau Sonneschmidt überraschend eine Rechnung des Roten Kreuzes über 226 Euro. Sie habe gedacht, da könne etwas nicht stimmen, und habe nachgefragt. Die Antwort: Das sei für ihren Transport für die Strecke Bregenz-Feldkirch und retour. „Die Krankenkasse übernimmt das nicht, weil ‚Mutter zum Kind‘ zahlen die nicht“: So habe die Auskunft gelautet, berichtet Jacqueline Sonneschmidt.

Transport war aus Sicht des Arztes wichtig

Für die Fahrten von Frau Sonneschmidt habe es keine Notwendigkeit gegeben, argumentiert die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) - eine Einschätzung, die der behandelnde Arzt, Michael Rohde, nicht teilt: Er sieht medizinische und psychologische Gründe für die Zusammenführung nach der Geburt.

Natürlich könne man aus Kassensicht sagen: „Die Frau kann ja dableiben und ihr Kind ist in Feldkirch“. Da sei der Hintergrund „eine sehr nüchterne Vorstellung: Tatsache ist, und die können sicherlich die meisten Menschen nachvollziehen, dass in dieser frühen Phase Mutter und Kind doch noch mehr eine Einheit darstellen, als wir uns dessen im Allgemeinen bewusst sind“, so der Gynäkologe.

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Streit über Transportkosten-Rechnung

Frau Sonneschmidt soll die Transportkosten ins selbe Krankenhaus wie ihr Neugeborenes selbst zahlen. Der Fall ist nun vor Gericht.

Kasse will Klärung vor Gericht

Jacqueline Sonneschmidt schaltete einen Anwalt ein, um die Angelegenheit rechtlich prüfen zu lassen. Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse beharrte jedoch weiterhin auf ihrem Standpunkt und bestand auf einer Klärung vor Gericht.

„Wenn man dem Prozessstandpunkt der Kasse folgt, dann geht die davon aus, dass sich die Mutter nach der Geburt selber hätte entlassen müssen, selber mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder mit einer Begleitperson in das 35 Kilometer entfernte Krankenhaus Feldkirch fahren hätte müssen, damit sie wieder bei ihrem Kind sein kann“, so Anwalt Robert Mäser.

Entscheidung für kommende Wochen erwartet

Der Fall wurde bereits verhandelt, die Entscheidung des Landesgerichts Feldkirch soll in einigen Wochen fallen. Der Anwalt von Frau Sonneschmidt erwartet, dass seine Mandantin Recht bekommt. Aufgrund des laufenden Verfahrens wollte sich die Vorarlberger Gebietskrankenkasse nicht gegenüber dem ORF äußern.