Verwaltungsgerichte: Wallner gegen Rauch

Keine Einigkeit gibt es in der Landesregierung bei der Frage, ob den Verwaltungsgerichten Kompetenzen im Umweltbereich weggenommen werden sollen. Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) ist dafür, Landesrat Johannes Rauch (Grüne) dagegen.

Die Landeshauptleute fordern die Bundesregierung auf, die Kompetenzen der Verwaltungsgerichte einzuschränken. Anlass ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, das den Bau einer dritten Startbahn beim Wiener Flughafen verhindert hat. Hier habe das Gericht den Klimaschutz höher bewertet als wirtschaftliche Interessen. Derartige Abwägungen seien der Politik vorbehalten und nicht von Gerichten zu treffen, so der Tiroler Landeshauptmann Günter Platter.

Wallner: „Keine Wertentscheidung durch Gerichte“

Vorarlbergs Landeshauptmann Wallner sieht das auch so. „Es ist ein äußerst umstrittenes Urteil, weil Fragen des Klimaschutzes über alles gestellt wurden und damit eine wahrscheinlich für Wien wichtige Investition nicht stattgefunden hat“, so Wallner. Würde das in ganz Österreich Schule machen, dann hätte es laut dem Landeshauptmann zur Folge, dass Verfahren jahrzehntelang dauern. Für Wallner darf es nicht soweit kommen, dass Gerichte über Investitionen entscheiden.

Verwaltungsgerichte: Wallner gegen Rauch

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Nicht immer einer Meinung: Landeshauptmann Wallner (l.), Rauch

„Die Gerichte haben darüber zu entscheiden, ob staatliche Verfahren korrekt, auf Basis der Gesetze durchgeführt werden. Aber sie haben keine Wertentscheidungen zu treffen“, so Wallner. Es sei Sache der Politik, bei kleinen und großen Projekten Interessensabwägungen vorzunehmen.

Rauch ortet Abschaffung von Umweltschutz

Umweltlandesrat Johannes Rauch lässt diese Kritik an den Kompetenzen der Gerichtsbarkeit nicht gelten. Das Gericht habe im aktuellen Fall auf Grundlage der Gesetze gegen den Bau der dritten Landespiste in Wien-Schwechat entschieden. Nun seien die Höchstgerichte am Zug. „Insofern halte ich es für etwas verwegen, jetzt gleich in einem Atemzug die gesamte Kompetenz der Verwaltungsgerichtshöfe infrage zu stellen“, sagt Rauch.

Er fordert, dass die Landeshauptleute ehrlich sind und zugeben, dass sie in Wirklichkeit die Umweltgesetzgebung verändern wollen. „Das können sie ja im Nationalrat beantragen und aber dazusagen: Wir wollen eigentlich im Windschatten von Donald Trump den Umweltschutz ganz abschaffen“, so Rauch.

Stellungnahmen von Industrie und Wirtschaft

Am Donnerstag haben sich auch Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer zu Wort gemeldet. Sowohl IV-Präsident Martin Ohneberg als auch Wirtschaftskammer-Präsident Hans Peter Metzler schlagen sich auf die Seite des Landeshauptmannes. Verwaltungsgerichte sollten Recht sprechen und nicht Politik machen, so Ohneberg. Mit der Argumentation von Klimaschutz oder Bodenverbrauch könnten künftig zahlreiche Bauprojekte abgelehnt werden. Das sei nicht im Sinne der Gesellschaft.

Das sieht auch Metzler so. Allerdings hält er fest, dass es nicht um eine Entmachtung der Gerichte gehen könne. Vielmehr müsse die Politik bestehende Gesetze verbessern, damit wirtschaftliche Interessen in Genehmigungsverfahren angemessen gewichtet werden können.