Abgeblitzt? Gorbach weiß von nichts

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerde von Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach auf rückwirkende Auszahlung seines Pensionsbezuges angeblich abgewiesen. Gorbach ist verärgert: Ihm liegt noch keine Entscheidung vor.

Die „Vorarlberg Nachrichten“ hatten in ihrer Dienstagausgabe berichtet, Gorbach sei mit seiner Beschwerde auch beim VfGH abgeblitzt. Allerdings konnte keine Stelle den Bericht bislang bestätigen. Und auch Gorbach selbst wundert sich, woher die Information kommt. Er selbst habe bislang keine Entscheidung zugestellt bekommen, sagte Gorbach dem ORF Vorarlberg.

Hubert Gorbach

APA/ Georg Hochmuth

Verwirrspiel um Gorbach-Beschwerde: Der Betroffe selbst weiß von nichts

Für ihn liegt auf der Hand, „dass es da eine undichte Stelle bei einem Höchstgericht geben muss.“ Es sei bemerkenswert, „dass ein persönlich Betroffener aus den Medien Schlagzeilen entnimmt, die ihm alles andere als bekannt sind.“ Letztendlich gehe es ihm aber um den Inhalt, den er bisher nicht kenne. „Aber über die Vorgehensweise sollte man sich sicherlich den Kopf zerbrechen.“

VfGH: Verfahren nicht abgeschlossen

Beim Verfassungsgerichtshof will man den Bericht weder bestätigen noch dementieren. Laut Sprecher Wolfgang Sablatnig ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen - und zwar so lange nicht, bis die Entscheidung der Höchstrichter dem Betroffenen zugestellt ist. Das sei bis dato noch nicht der Fall, sagte Sablatnig.

Beschwerde gegen Anhebung des Pensionsalters

Der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker hatte in seiner Beschwerde die Anhebung des Pensionsalters von 56,5 auf 62 bzw. 65 Jahre im Vorarlberger Bezügegesetz 2010 als verfassungswidrig angesehen. Gorbach, der Ende Juli 2016 60 Jahre alt wurde, war mit seinem Ansinnen zuvor beim Land und dem Landesverwaltungsgericht abgeblitzt.

11.000 Euro Monatsbruttopension

Das Land hatte die rückwirkende Auszahlung seiner Pensionsansprüche (bis Februar 2013) mit dem Hinweis abgewiesen, dass der ehemalige Landeshauptmann-Stellvertreter Gorbach „wie jeder andere erst im Alter von 65 Jahren pensionsberechtigt“ sei. Darüber hinaus bezifferte das Land Vorarlberg die Höhe von Gorbachs Monatsbruttopension mit knapp 11.000 Euro.

Landesverwaltungsgericht wies Beschwerde ab

Diese Haltung nahm im September 2016 auch das Landesverwaltungsgericht ein und wies die Beschwerde ab. Die Anhebung des Pensionsalters stelle keinen Entzug und keine Kürzung von Pensionsansprüchen dar, betonte das Gericht in einer Stellungnahme. Es sei mit der Gesetzesänderung lediglich der „atypisch frühe Beginn“ beseitigt worden. Damit seien die pensionsrechtlichen Regeln für Landespolitiker an jene von Bundespolitikern angepasst und Politikerprivilegien abgebaut worden, hieß es.

Ex-Vizekanzler Gorbach hatte zuvor die Änderung des Landesbezügegesetzes aus 2010 als einen „massiven Eingriff in wohlerworbene Rechte“ kritisiert. In einer Erklärung seines Anwalts sprach er von einem Verstoß gegen die Verfassung.

Vizekanzler unter Wolfgang Schüssel

Gorbach war unter Kanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) von 2003 bis 2007 Infrastrukturminister und Vizekanzler. Vor seinem politischen Höhenflug war er von 1999 bis 2003 Landesstatthalter in Vorarlberg. Nach seiner Karriere in Wien zog er sich aus der Politik zurück und gründete in Frastanz ein Consulting-Büro.

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