IFS: Privatkonkursreform auf Zielgerade

Die IFS-Schuldenberatung erwartet von der bevorstehenden Reform des Privatkonkurses einen volkswirtschaftlichen Gewinn. Der Wegfall der Mindestquote ermögliche Menschen mit geringem Einkommen eine Entschuldung.

Der Privatkonkurs soll reformiert werden. Unter anderem soll die zehn Prozent Mindesquote fallen, und damit eine Entschuldung für Menschen mit geringerem Einkommen möglich gemacht werden. Ein entsprechender Gesetztestext wird am Freitag begutachtet. Damit scheint eine langjährige Forderung der IFS-Schuldenberatung auf der Zielgraden.

Kopf: Erleichterungen bei Entschuldung

Gerade Menschen mit wenig Einkommen und besonders hohen Schulden, etwa aus einer Selbstständigkeit, komme diese Gesetzesreform entgegen, sagt Peter Kopf von der IFS-Schuldenberatung. So könnten Menschen ermuntert werden, ihre Schulden zu bereinigen. Auch ein Abrutschen in die Schwarzarbeit könne so verhindert werden, sagt Kopf.

Am Ende sei das ein volkswirtschaftlicher Gewinn und gleichzeitig Armutsbekämpfung, so Kopf. Zu Schulden käme es vor allem wegen Schicksalsschlägen, wie Scheidung oder Krankheit, das gehöre bereinigt, so Kopf. Die Kritik von Gläubigerschutz-Verbänden, Schulden zu machen werde damit erleichtert, gehe laut Kopf ins Leere: Betrügerische Schulden seien ohnehin ein Fall fürs Strafgericht und nicht für das Konkursgericht. „In der Regel wollen die Menschen ihre Schulden bezahlen“, so der Schuldenberater.