Verfahrensanwalt Weber: Kürzungen „radikal“

Die ÖVP-Mehrheit hat dem Endbericht zum Hypo-U-Ausschuss nur nach umfangreichen Kürzungen zugestimmt. Das sei rechtlich zwar in Ordnung, sagt Verfahrensanwalt Karl Weber - er hätte sich aber mehr erwartet.

Auf das Insistieren der ÖVP wird der Endbericht weder Empfehlungen zur zukünftigen Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen dem Hypo-Haupteigentümer Land und der Bank enthalten, noch Vorschläge zur Gestaltung zukünftiger Untersuchungsausschüsse - mehr dazu in Große Uneinigkeit über Hypo-Abschlussbericht.

Karl Weber

ORF

Was ist der Hypo-U-Ausschuss? Was behandelt er? Wer sitzt im Ausschuss? Die wichtigsten Fragen beantworten wir in Erklärt: Der Hypo-Untersuchungsausschuss.

Weber: Kürzungen „rechtens“

Der Hypo-Untersuchungsausschuss sei von Anfang an unter keinem glücklichen Stern gestanden, insofern sei dieses Ende auch nicht überraschend, resümiert der Verfahrensanwalt des Ausschusses, der Innsbrucker Universitätsprofessor Karl Weber.

Er habe sich zwar gewünscht, dass der Bericht auch Aspekte enthalte, „wie man in Hinkunft mit einzusetzenden Untersuchungsausschüssen umgeht, welche Lehren man aus diesem Untersuchungsausschuss zieht oder nicht.“ Das sei aber eine politische Entscheidung. „Und wenn die Mehrheitspartei das alles so nicht will, dann ist das auch rechtens.“

„Aspekte gehen nicht unter“

Alle Empfehlungen herauszustreichen, sei schon ein bisschen zu radikal, sagt Weber - aber nicht allzu schlimm, weil auch Minderheitsberichte der anderen Fraktionen im Landtag diskutiert würden: „Diese Aspekte gehen als solche ja nicht unter - sie kommen nur nicht im Hauptbericht vor.“

Um zukünftigen Untersuchungsausschüssen des Landtags die - jetzt vermissten - Zähne zu beschaffen, sieht Weber nur die Möglichkeit, sie so zu organisieren wie die U-Ausschüsse des Nationalrats: „Im Nationalrat hat der Verfassungsgerichtshof eine bindende schiedsrichterliche Funktion.“ Er könne bestimmen, welche Akten vorzulegen seien oder nicht und nehme auch Beschwerden entgegen. „Das kann der Vorarlberger Landtag nicht, weil es keine bundesverfassungsrechtliche Ermächtigung gibt“, so Weber.

Frühstück weist Kritik zurück

ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück weist die Kritik an den vorgenommenen Kürzungen zurück: In keiner einzigen Sitzung seien Empfehlungen diskutiert worden, also hätten sie auch im Abschlussbericht nichts zu suchen. Den Rat von Weber, die U-Ausschüsse in Vorarlberg so schlagkräftig zu organisieren wie jene im Nationalrat, lehnt Frühstück ab: „Aus meiner Sicht ist es eigentlich immer noch der falsche Moment, über solche Dinge nachzudenken, weil ich der Überzeugung bin, dass das Thema des U-Ausschusses falsch gewählt wurde.“

Nach einer Premiere, die nicht funktioniert habe, Gesetzesänderungen zu fordern, finde er „unpassend“. Das Instrument des U-Ausschusses zu einer Größe aufzublasen wie im Nationalrat hält Frühstück für einen Fehler: Das sei ein übertriebene Aufblähung des Verwaltungsapparates.