Pflegeheim-Kosten: Rechtsfrage entschieden

Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat entschieden, dass auch Pflegefälle in Pflegeheimen Anspruch auf Mindestsicherung haben, wenn Pension und Pflegegeld des Betroffenen nicht zur Deckung der Pflegeheimkosten ausreichen.

Aufgrund eines konkreten Falles hatte Rechtsanwalt Stefan Denifl eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingebracht: Seine Mandantin hatte für einen pflegebedürftigen Elternteil Mindestsicherung beantragt, weil die Pflegeheimkosten mit dem Einkommen nicht gedeckt waren. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft wies den Antrag ab mit der Begründung, dass die Eigentumswohnung verwertbares Vermögen sei. Allerding gab es für die Wohnung ein bestehendes Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Ehepartners.

Mitte November hat das Landesverwaltungsgericht dem Anwalt Recht gegeben. Die gesamten Heimkosten des betroffenen Pflegefalles werden nun zur Gänze im Rahmen der Mindestsicherung bezahlt.

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