Verurteilt: Mutter veruntreute Hochzeitsgeschenk

Am Landesgericht Feldkirch ist eine aus der Türkei stammende Frau wegen Veruntreuung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden. Nach der Hochzeit ihres Sohnes sollte sie den geschenkten Goldschmuck des Brautpaares verwahren.

Das türkische Paar hatte den Schmuck zur Hochzeit geschenkt bekommen, wie es bei türkischen Hochzeiten üblich ist. Die Mutter des Bräutigams sollte den Schmuck nach Angaben des Paares in der Türkei für „schlechte Zeiten“ verwahren, insgesamt handelte es sich laut Staatsanwaltschaft um Gold im Wert von rund 20.000 Euro. Bei der Scheidung zwei Jahre später wollten Sohn und Schwiegertochter den Schmuck aufteilen - doch der war nicht mehr aufzufinden. Die Angeklagte gab an, sie habe den Goldschmuck nie erhalten.

Zahlreiche Zeugen geladen

Der Prozess wurde mehrfach vertragt, immer wieder wurden neue Zeugen, meist Verwandte und Freunde beider Familien, befragt - mehr dazu in: Schwiegermutter soll Gold veruntreut haben. Selten sei so viel gelogen worden wie bei diesen Verhandlungen, so das Resüme des Richters. Gefälligkeiten und Rachegelüste hätten die Aussagen der Zeugen beeinflusst.

Der Richter ist aber davon überzeugt, dass die Angeklagte den Goldschmuck „nicht mehr rausrückt“. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, die Hälfte davon wurde bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.