Glücksspiel: Verfahren wieder aufgenommen

Das Landesverwaltungsgericht nimmt seine Strafverfahren gegen Betreiber illegaler Glücksspiellokale wieder auf. Seit Juli musste das Gericht die Verfahren liegen lassen, weil der VfGH prüfte, ob das staatliche Glücksspielmonopol gegen EU-Recht und Verfassung verstößt.

Ein solcher Verstoß liege nicht vor, urteilte das Höchstgericht jetzt. Daher können die Glücksspielverfahren beim Landesverwaltungsgericht wieder bearbeitet werden. 62 sind derzeit anhängig. Heuer gab es bereits mehr als 60 Razzien gegen illegales Glücksspiel in Vorarlberg.