Weniger Verurteilungen wegen Amtsmissbrauch

Seit 2014 ist bei Amtsmissbrauch eine sogenannte Diversion als Alternative zur Verurteilung möglich. Sie kommt in Vorarlberg immer häufiger zum Einsatz und besteht in den meisten Fällen aus einer Geldbuße.

Als Amtsmissbrauch gilt etwa, wenn ein Automechaniker ein Pickerl ohne genaue Überprüfung ausstellt, erklärt Wilfried Siegele, Leiter der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Dort sind in diesem Jahr bislang 109 Verdachtsfälle von Amtsmissbrauch eingegangen - mehr als im gesamten Vorjahr. Damals waren es genau 100.

Stark zurückgegangen sind hingegen die Verurteilungen. Weil die Diversion bei Amtsmissbrauch seit drei Jahren verstärkt zum Einsatz komme, gebe es dementsprechend weniger Verurteilungen, so Siegele. Im Jahr 2015 gab es sieben Verurteilungen wegen Amtsmissbrauch, heuer erst eine einzige.

Geldbußen im vierstelligen Euro-Bereich

Laut Siegele wird eine Diversion meist über eine Geldbuße abgewickelt. Diese bewege sich in der Regel im vierstelligen Euro-Bereich. Bei einer Diversion erfolgt weder ein Schuldspruch, noch ein Eintrag ins Strafregister. Die Grundbedingung für eine Diversion bei Amtsmissbrauch ist, dass entweder kein oder nur ein geringfügiger Schaden entstanden ist.