Organisierte Schwarzarbeit: Haft- und Geldstrafen

Drei Männer sind am Landesgericht Feldkirch wegen Abgabenhinterziehung und organisierter Schwarzarbeit verurteilt worden. Über sie wurden Geldstrafen von 100.000 bis 270.000 Euro sowie teilweise teilbedingte Freiheitsstrafen von sechs bis zwölf Monaten verhängt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zwei Serben und der Rumäne in verschiedenen Eisenlegerfirmen Arbeiter schwarz angestellt und so Finanzamt und Gebietskrankenkasse um rund eine Million Euro geschädigt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Wussten genau, was sie tun“

Die Männer hätten genau gewusst, was sie tun, so Angelika Prechtl-Marte, die Vorsitzende des Schöffensenats, in der Urteilsbegründung. Sie hätten Arbeiter schwarz angestellt und Finanzamt und Gebietskrankenkasse um insgesamt rund eine Million Euro geschädigt. Dazu kommt schwerer Betrug: Die Angeklagten haben ihre Arbeiter veranlasst, ausstehende Gehälter - rechtswidrig - dem Insolvenzentgeltausfall-Fond herauszulocken. Wenn es bei der Dauer der Freiheitsstrafen bleibt, können die drei Verurteilten Fußfesseln beantragen.

In der Sache zeigten sich die Angeklagten bei Gericht teilweise geständig. Sie waren im Eisenlegergewerbe tätig und führten als Subunternehmer Arbeiten für renommierte Vorarlberger Baufirmen aus. Laut Staatsanwalt bezahlten sie gerade nur so viel Steuern und Sozialabgaben, dass auf den ersten Blick nichts auffiel. Wenn Finanzamt und Sozialversicherungen Geld forderten, gingen diese Unternehmen in Insolvenz. Kurz danach sei das Spiel in einer neu gegründeten Firma weiter gegangen, so der Vorwurf. In der seien die gleichen Arbeiter wieder angestellt worden.

Heftige Wortgefechte

Bei den Schlussplädoyers am Vormittag sparten Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht mit gegenseitigen Vorwürfen. Beim Wortgefecht zwischen Staatsanwalt Markus Fussenegger und den Verteidigern ging es zunächst um die Schadenshöhe für Gebietskrankenkasse und Finanzamt, die mit 1,5 Millionen Euro angesetzt worden war. Diese sei von der Staatsanwaltschaft viel zu hoch angesetzt, hatten die Verteidiger schon bei früheren Verhandlungsterminen beanstandet. Was den Staatsanwalt daran besonders störte: Es sei ja üblich, dass Verteidiger mit Nebelgranaten wärfen,, hier aber hätten die Verteidiger dem Finanzamt und der Sozialversicherung geradezu Amtsmissbrauch unterstellt, das gehe weit über die zulässige Verteidigung hinaus, so Fussenegger.

Die Verteidiger wiesen das zurück, und Sanjay Doshi, Rechtsvertreter des Drittangeklagten, drehte den Spieß sogar um und warf Staatsanwalt Fussenegger vor, dieser habe seine Verpflichtung zur Objektivität nicht wahrgenommen.

Der Fall war bereits vor eineinhalb Jahren am Landesgericht verhandelt worden. Dabei ging es auch darum, dass die Angeklagten Arbeiter zu Hungerlöhnen beschäftigt haben sollen. Mehr dazu in Prozess um Ausbeutung am Bau vertagt.