Fiktive Kanzlei fordert Geld für Erotikfilme

Eine angebliche Rechtsanwaltskanzlei fordert derzeit von Firmen und Privatleuten in Vorarlberg Geld für die „unerlaubte Verwertung eines Erotik-Filmes“. Die Polizei rät, nicht zu bezahlen und stattdessen Anzeige zu erstatten.

Absender der Abmahnungsschreiben ist angeblich eine Rechtsanwaltskanzlei „Schmidt Jörg“ mit Sitz in Berlin. Die Ermittlungen des Landeskriminalamts Vorarlberg haben allerdings ergeben, dass es eine solche Rechtsanwaltskanzlei gar nicht gibt.

„Kulanzbetrag“ von 950 Euro

In den Schreiben wird den Empfängern mitgeteilt, sie hätten eine Urheberrechtsverletzung durch die unerlaubte Verwertung eines Erotik-Filmes begangen, und es wird auf daraus entstandene Rechtsansprüche verwiesen. Dann wird vorgerechnet, dass Ersatzansprüche in der Höhe von 8.483 Euro bestünden, und die Empfänger werden aufgefordert, einen „Kulanzbetrag“ von 950 Euro zu bezahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Polizei: Keinesfalls ungeprüft bezahlen!

Die Polizei rät allen, die ein solches Schreiben erhalten, Anzeige bei der nächsten Polizeiinspektion zu erstatten.

Die Polizei rät zu folgender Vorgehensweise:

  • Ignorieren Sie das Schreiben „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung“ von Rechtsanwalt Jörg Schmidt.
  • Bezahlen Sie keinesfalls den geforderten Betrag von 950 Euro, ohne davor zu prüfen, ob sie überhaupt eine Rechtsverletzung begangen haben!
  • Sollten Sie Zweifel haben, wenden Sie sich an Ihren Rechtsvertreter oder den Internetombudsmann. Wenn kein Verschulden vorliegt, erstatten Sie Anzeige wegen Verdachts auf Betrugsversuch auf der nächsten Polizeiinspektion.

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