Nein zu einer generellen Sonntagsöffnung

Die Landesregierung spricht sich weiterhin gegen eine generelle Sonntagsöffnung aus. Verlängert wurde jedoch die Regelung für ein zweistündiges Offenhalten der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen unter bestimmten Voraussetzungen.

Die geltende Verordnung macht es Inhabern kleiner Lebensmittelgeschäfte möglich, an Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen 7.00 und 12.00 Uhr für zwei Stunden offen zu halten. Arbeitnehmer dürfen nicht beschäftigt werden.

Die Regelung für ein zweistündiges Offenhalten der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen wurde im November 1998 geschaffen und seitdem immer wieder verlängert. Der kürzliche Erlass der Landesregierung bezieht sich auf eine Verlängerung bis Ende 2018.

Kein Einwand der Kammern

Die derzeitige Praxis habe sich gut bewährt, so Wirtschaftslandesrat Karlheinz Rüdisser (ÖVP). Sowohl Wirtschaftskammer als auch Arbeiterkammer hätten gegen die Neuerlassung keinen Einwand erhoben.

Eine generelle Sonntagsöffnung kommt für die Landesregierung nicht in Frage. Der arbeitsfreie Sonntag sei wichtig, um neue Kräfte zu tanken, so Rüdisser. Auch in der Bevölkerung gebe es eine große Mehrheit, die eine generelle Sonntagsöffnung klar ablehnt.