Foto von Geköpften veröffentlicht - Geldstrafe

Am Landesgericht Feldkirch ist am Mittwoch ein 30-jähriger Mann verurteilt worden, weil er ein Foto von Geköpften im Internet veröffentlicht hatte. Darunter hatte er „Allahu akbar“ geschrieben.

Zur Anklage ist es gekommen, weil der Student laut Gericht zwei Fotos im Internet veröffentlicht und kommentiert hat. Auf einem Foto sind abgetrennte Köpfe in einer Kiste zu sehen, ein Soldat - offenbar des „Islamischen Staats“ (IS) - steht mit seinem Fuß auf einem der Köpfe. Dieses Bild hatte der in Rankweil wohnhafte Mann mit dem Kommentar „Allahu akbar“ versehen. Der Richter sah in dieser Tat allerdings nicht das Delikt der Gutheißung terroristischer Straftaten.

960 Euro Geldstrafe

Wegen Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung wurde der Türke dennoch zu einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Beim letzten Prozesstermin Mitte August war der Angeklagte ohne Verteidiger vor Gericht erschienen, dieses Mal blieb der Angeklagte dem Prozess fern. Daher ist unklar, ob der Mann noch Rechtsmittel einlegen will, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.