Unister-Insolvenz: Tipps für Reisende

Von der Insolvenz des Internetunternehmens Unister sind auch Kunden aus Vorarlberg betroffen. Sie bangen um die Weiterleitung ihres Geldes an Hotels und Reiseveranstalter. Bei der Arbeiterkammer sind mehrere Anfragen eingangen.

Das Internetunternehmen Unister hatte Mitte Juli Insolvenz angemeldet, nachdem Gründer und Gesellschafter Thomas Wagner tödlich mit dem Flugzeug verunglückt war. Hinter der Unister-Plattform stehen viele verschiedene Firmen, die unterschiedliche Websites rund um Reisebuchungen betreiben. In den meisten Fällen agiert Unister nur als Vermittler.

Tipp: Schriftliche Bestätigungen einholen

Die Insolvenz von Unister bedeute für die betroffenen Kunden nicht gleich, dass das ganze Geld verloren sei, so Nina Ederer vom Konsumentenschutz der Vorarlberger Arbeiterkammer. Nicht alle zu Unister gehörenden Plattformen seien betroffen. Zudem würden spezielle Versicherungen des Reiseportals in einigen Fällen einspringen.

Wenn die Reise über eine Vermittlungsseite gebucht worden ist, sollte es keine Probleme geben, so Ederer. Betroffen könnten aber Pauschalreisen sein. Sie rät allen Kunden direkt beim Hotel oder Reiseveranstalter schriftliche Bestätigungen über den Eingang der Buchung und des Geldes einzuholen. Wenn diese erfolgen, sei die Buchung trotz Insolvenz normal durchgeführt worden.

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