Wahlwiederholung für alle Parteien nachvollziehbar

Der Verfassungsgerichtshof hat die Bundespräsidenten-Stichwahl aufgehoben und eine Wahlwiederholung angeordnet. Für Vorarlbergs Politiker sei diese Entscheidung nachvollziehbar, aber nicht alle sind davon begeistert.

Laut Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) sei eine derartige Entscheidung von Höchstrichtern zur Kenntnis zu nehmen. Die Höchstrichter müssten darauf schauen, dass Wahlgesetze auf Punkt und Beistrich eingehalten werden. Er sei von der Entscheidung nicht überrascht und sehe das „unaufgeregter als manch andere“. Dennoch international betrachtet sei die Wahlwiederholung höchst peinlich. Nun stelle sich auch für ihn die Frage, wie es bis zur Neuwahl weitergehe. Wallner appelliert gleichzeitig an die beiden Parteien, für die Stichwahl-Wiederholung nicht zu viel Geld auszugeben.

Wallner (ÖVP): „Die Briefwahl muss bleiben“

Wallner hält an der Briefwahl fest. Die Briefwahl sei etwas wertvolles und ein gutes Services für Wähler. Man sollte sie einfacher als komplizierter gestalten, aber immer unter Einhaltung der Wahlgesetze. In der Schweiz seien die Bestimmungen für die Briefwahl noch einfacher gehalten als in Österreich, daran könnte man sich ein Beispiel nehmen. „Die Briefwahl muss bleiben“, betont Wallner.

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Vorarlbergs Politiker nehmen den Spruch des Verfassungsgerichtshofes zur Kenntnis - manche mit mehr, manche mit weniger Begeisterung.

Rauch (Grüne) : „Van der Bellen wird gewinnen“

Auch Grünen-Landessprecher Johannes Rauch sagt, dass die Entscheidung zur Kenntnis genommen werden muss. „Meiner Überzeugung wird Alexander Van der Bellen auch beim zweiten Mal gewinnen“, gibt sich Rauch zuversichtlich.

Die von der FPÖ unterstellten Manipulationen bis hin zum Betrug hätten ganz offensichtlich nicht stattgefunden, so Rauch. Dass FPÖ-Funktionäre zuerst via Unterschrift die Korrektheit der Auszählung der Briefwahlstimmen bestätigt hätten, hinterher aber das Gegenteil gesagt hätten werde andere Gerichte beschäftigen.

„Um einer durchaus geplanten und beabsichtigten Legendenbildung und einer Verfestigung des ewig selbst inszenierten Opferstatus der FPÖ entgegenzuwirken, ist die Wahlwiederholung nur zu begrüßen“, so Rauch.

Allgäuer (FPÖ): „Sieg für die Demokratie“

FPÖ-Klubobmann Daniel Allgäuer sieht in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes einen Sieg für die Demokratie. Die Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl diene dem Erhalt des Vertrauens der Wähler in den Rechtsstaat. Zukünftig müsse das gemeinsame Ziel aller sein, Wahlen korrekt und unter Einhaltung aller Vorschriften durchzuführen. Entscheidend dabei sei die bestmögliche Vorbereitung und Unterstützung der vielen ehrenamtlichen Wahlbeisitzer, so Allgäuer. Und auch der neue FPÖ-Parteiobmann Reinhard Bösch zeigt sich erfreut über das Urteil des Verfassungsgerichtshofs.

SPÖ: „Erneut Van der Bellen wählen“

SPÖ-Landesobmann Micheal Ritsch hofft, dass jene Wähler, die Alexander Van der Bellen gewählt haben, ihm noch einmal eine Chance geben und ihn bei der Stichwahlwiederholung erneut wählen. Laut Sabine Scheffknecht von den NEOS sollte die Neuwahl zum Anlass genommen werden, demokratische Prozesse im Land zu verbessern und transparenter zu gestalten.

Hofburg: Stichwahl muss wiederholt werden

Nach einem schnellen und intensiven Prüfverfahren hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Freitag sein Urteil zu der von der FPÖ angestrengten Anfechtung des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl verkündet: Die Stichwahl wird vollständig aufgehoben und muss in ganz Österreich wiederholt werden.

Entscheidend für die Aufhebung waren Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in 14 Bezirken, darunter auch Bregenz. Wie VfGH-Präsident Gerhart Holzinger in seiner Urteilsbegründung ausführte, wurden in diesen Bezirken die Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet. - Alle Details bei ORF.at.

OSZE-Wahlbeobachter in Bregenz?

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), der sein Pressestatement im Verhandlungssaal des VfGH abgab, berichtete , dass er in Kooperation mit Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) bei der OSZE um Wahlbeobachter in jenen Bezirken ansuchen werde, deren Fehler zur Aufhebung der Stichwahl geführt haben.

Ob es in den Behörden personelle Konsequenzen geben werde, wollte Sobotka vor Vorliegen des schriftlichen VfGH-Entscheids nicht beurteilen.

Nationalratspräsidium übernimmt - mit Kopf

Der neue Bundespräsident hätte nächste Woche am Freitag angelobt werden sollen. Fischer scheidet nach zwölf Jahren verfassungsgemäß aus dem Amt. Mit der Aufhebung der Hofburg-Wahl durch den VfGH hat Österreich deshalb ab 8. Juli keinen Bundespräsidenten mehr. Dessen Aufgaben gehen zur Gänze an die Nationalratspräsidenten als Kollegialorgan über. Doris Bures (SPÖ), der Vorarlberger Karlheinz Kopf (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ)übernehmen das Amt gleichberechtigt und so lange, bis der neue Bundespräsident gewählt und angelobt ist - mehr dazu in: Aufrufe zu kurzem Wahlkampf Nummer drei.