Hochzeitsgast feuert aus Schreckschuss-Pistole

Die Polizei in Lustenau hat gegen einen 18-Jährigen ein vorläufiges Waffenverbot verhängt. Der Schütze schoss aus einem Auto mehrmals mit einer Schreckschuss-Pistole in die Luft. Der Mann beteiligte sich an einem Autocorso anlässlich einer Hochzeit.

Mitte Mai, gegen Abend, fuhr eine türkische Hochzeitsgesellschaft durch Lustenau. In einem Kreisverkehr blockierte ein Teilnehmer des Autocorso den Verkehr. Sein Beifahrer feuerte mehrfach aus einer Pistole in die Luft. Dabei wurde er von einer Polizeistreife beobachtet.

Die Polizeibeamten verfolgten das Fahrzeug, hielten es an und kontrollierten die Insassen. Die Pistole stellte sich als Schreckschusswaffe heraus. 28 Stück Schreckschussmunition wurden sichergestellt. Gegen den Schützen wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.

Grundsätzlich sind Schreckschuss-Pistolen ab 18 erlaubt. Doch ihr Einsatz ist streng reglementiert. Erlaubt ist ihr Einsatz zur Selbstverteidigung oder Nothilfe. Keinesfalls dürfen damit Freudenschüsse abgegeben werden, so die Polizei. Weil Schreckschuss-Pistolen echten Waffen ziemlich gleichen, sind sie nicht sofort als harmlos erkennbar. Die Verwechslungsgefahr sei immer gegeben. In anderen Fällen gab es deswegen auch Tote.