Verhalten von Islamlehrer wird überprüft

Das Verhalten eines Vorarlberger Islamlehrers sorgt für Wirbel - er soll unter anderem Frauen den Handschlag verweigern. FPÖ, Grüne und ÖVP verurteilen das Verhalten scharf. Der Fall liegt nun bei der Islamischen Religionsbehörde. Dort heißt es, die Vorwürfe seien großteils schon lange geklärt.

Der Landesschulrat erklärt in einer Aussendung, man sei im Zusammenhang mit dem Religionsunterricht des Islamlehrers mit Beschwerden von Direktoren und Lehrpersonen konfrontiert. Es sei das erste Beschwerdeverfahren gegen einen Islamlehrer in Vorarlberg. Kritisiert wird er besonders wegen einseitigem Unterricht, Nichteinhaltung des Lehrplanes und Nichteinhaltung traditioneller Sitten und Gebräuche im Lande. Auch Kollegialität und Zusammenarbeit seien nicht vorhanden.

Fall liegt bei Islamischer Religionsbehörde

Wie es weitergehe, werde die Islamische Religionsbehörde entscheiden, das liege nicht in der Hand des Landesschulrates. Der Landesschulrat habe die Beschwerden der Islamischen Glaubensgemeinschaft mitgeteilt - das entspreche dem gesetzlichen Auftrag. Man habe um Überprüfung und gegebenenfalls um Abberufung des Islamlehrers ersucht. Die Islamische Glaubensgemeinschaft habe eine Überprüfung zugesagt. Laut Auskunft der Islamischen Glaubensgemeinschaft soll das Verfahren in Kürze abgeschlossen sein.

Tasdögen: Vorwürfe großteils schon lange geklärt

Abdi Tasdögen, zuständiger Religions-Inspektor bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft, sagte am Dienstagabend, er könne die Aufregung um den Islam-Lehrer nicht verstehen. Einige der Vorwürfe seien bereits vor Jahren mit den Schulen und dem Landesschulrat besprochen und geklärt worden. Neu sei nur die Beschwerde wegen Nichteinhaltung des Lehrplans. Die Untersuchungen darüber sind laut Tasdögen so gut wie abgeschlossen, die Islamische Glaubensgemeinschaft sehe derzeit keinen Anlass, den betroffenen Religions-Lehrer zu entlassen.

Mennel: Wer Sitten nicht einhält, ist nicht tragbar"

„Lehrerinnen und Lehrer, die an österreichischen Schulen unterrichten, sind selbstverständlich verpflichtet, den Lehrplan ordnungsgemäß und kompetent einzuhalten und landesspezifische Werte, Sitten und Gebräuche zu berücksichtigen. Dazu gehört vor allem auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau“, betont Schullandesrätin Mennel am Dienstag in einer Aussendung. „Wer diese Vorgaben nicht anerkennt, ist nicht tragbar.“

FPÖ stellt Anfrage

FPÖ-Klubobmann Daniel Allgäuer wollte am Montag in einer Anfrage von Mennel unter anderem wissen, seit wann entsprechende Beschwerden von Direktoren und Lehrern bekannt seien, wann das Beschwerdeverfahren eingeleitet worden sei und welche Konsequenzen zu erwarten seien.

Integration könne nur dann erfolgreich stattfinden, wenn europäische Werte wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau außer Frage gestellt würden, so Allgäuer. Es sei daher äußerst bedenklich, wenn ein Islamlehrer, der ein Vorbild sein sollte, diese Anerkennung offensichtlich verweigere.

Grüne: Islam-Inspektor in Landtag laden

Von einem inakzeptablen Geschlechterbild spricht die grüne Landtagsabgeordnete Vahide Aydın. Die Grünen wollen den Islam-Inspektor in den Kultur- und Bildungsausschuss des Vorarlberger Landtags laden. Der Staat bezahlt zwar die Religionslehrer, habe aber kein Aufsichtsrecht - was also im Religionsunterricht vermittelt würde, wüssten nur die Religionsinspektoren, auch Direktoren hätten keinen unmittelbaren Einblick.

In Vorarlberg sei Religionsinspektor Abdi Tasdögen zuständig, so Bildungssprecher Daniel Zadra. Er will, dass Gabriele Nussbaumer (ÖVP), Vorsitzende des Kultur- und Bildungsausschusses, die Angelegenheit auf die Tagesordnung setzt und auch Inspektor Tasdögen als Auskunftsperson einlädt. Es müsse geklärt werden, wie der Inspektor seiner Aufsichtspflicht nachkomme. Der grüne Nationalratsabgeordnete Harald Walser will zum Thema eine parlamentarische Anfrage an die Bundesministerin einbringen.

ÖVP: Direktoren sind gefordert

Als inakzeptabel bezeichnet auch ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück das Verhalten des Religionslehrers. Es gehe um Grundregeln des Anstands. Von Schülern könnten nicht Höflichkeit, Respekt und Anstand fordern, wenn diese grundsätzlichen Kulturtechniken von den Pädagogen nicht mitgetragen würden. "Ich kenne auch keine Religion, die ein solches Verhalten goutiert“, so Frühstück.

Aus seiner Sicht seien in erster Linie die zuständigen Direktoren gefordert, disziplinarrechtliche Schritte zu setzen. Er könne sich auch ein Betretungsverbot für das Schulgebäude für den betreffenden Lehrer vorstellen.