Warum Patientenverfügungen nicht beliebt sind

Das Interesse an einer Patientenverfügung ist verschwindend gering: In Vorarlberg schätzt man die Zahl auf rund 1.000 Verfügungen. Warum das so ist, erklärt Patientenanwalt Alexander Wolf.

65 Patientenverfügungen hat Wolf im vergangenen Jahr beglaubigt. Die meisten Interessenten gibt es in der Altersgruppe ab 60 Jahren - Jüngere denken meist gar nicht daran, sagt Wolf. Eine Patientenverfügung ist fünf Jahre lang gültig. Neben der Patientenanwaltschaft kann sie auch bei Notaren oder Anwälten hinterlegt werden.

Zu kompliziert und zu teuer

Wolf schätzt die Gesamtzahl in Vorarlberg auf nicht mehr als 1.000 Verfügungen - das seien verschwindend wenige. Die Dokumente seien einfach viel zu kompliziert. Zudem ist neben dem Gang zu einem Arzt auch eine juristische Beglaubigung durch einen Notar, Rechtsanwalt oder Patientenvertreter nötig - das kostet Geld.

Das gilt allerdings nur für eine verbindliche Patientverfügung - sie gilt für Ärzte, Pfleger und Angehörige unbedingt. Im Unterschied dazu bindet eine beachtliche Verfügung die Ärzte und andere Beteiligte nicht unter allen Umständen. Sie braucht nicht alle Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung zu erfüllen.

Patientenverfügung seit 2006

Eine Patientenverfügung regelt nicht nur, ob und welche lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden dürfen, sondern etwa auch, wer Auskunft über den gesundheitlichen Zustand bekommt oder wen man gerne als Sachwalter hätte. Seit 2006 haben Österreicher diese Möglichkeit - mehr dazu in Patientenverfügung nicht sehr beliebt.

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