Stadel-Brände: Drei Jahre Haft für Brandstifter

Am Landesgericht Feldkirch ist am Montag ein 28-jähriger Mann wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Der Deutsche hatte im Juni vergangenen Jahres zwei Scheunen in Brand gesteckt.

Anfang Juni 2015, der deutsche Staatsbürger ist zu Fuß an der Frutz unterwegs. Mit dabei hat er Kokain, Marihuana, Bier, Zigaretten. Ein Joint will nicht so recht brennen, so der Angeklagte vor Gericht. Deshalb betritt er eine Scheune in Weiler, um sich vor dem Wind zu schützen. Der 28-Jährige merkt: eine Benzinflasche in seinem Rucksack ist leck. Deshalb habe er das Benzin ausgeschüttet, so verantwortet er sein Tun. Dann, später, habe er mit dem Feuerzeug nachgeschaut, ob er etwas liegen gelassen habe. Da sei das Benzin in Brand geraten, er selber sei geflüchtet.

Angeklagter bezeichnet Brände als Unfall

„Ein Unfall also“, fragen Richterin und Staatsanwältin mehr oder weniger verblüfft. Wieso er das weder vor der Polizei, noch vor der Haftrichterin, noch vor dem psychiatrischen Gutachten gesagt habe? Darauf wusste der Angeklagte keine Antwort, die das Gericht überzeugt hätte. Auch eine zweite Scheune, diesmal in Sulz, habe er angezündet, wieder ein Unfall, wie er angibt, beim Versuch, ein Loch in eine Folie über dem Scheunenfenster zu brennen, um aus Neugier in die Scheune schauen zu können. Auch hier glaubt ihm das Gericht nicht, dass er keinen Vorsatz zur Brandstiftung hatte.

Polizisten mit Stanleymesser bedroht

Neben Brandstiftung wurde der 28-Jährige auch wegen Widerstandes gegen die Staatgewalt und Drogenbesitz verurteilt. Denn der nächste Punkt, in dem das Gericht dem Deutschen nicht glaubt: Der versuchte Widerstand gegen die Staatsgewalt. Bei seiner Verhaftung habe er zwar ein Stanleymesser in der Hand gehabt, damit die Polizisten aber weder verletzen noch bedrohen wollen. Hier glaubte das Gericht den Polizisten: „Probiert nur mich zu verhaften“, habe der Mann gesagt, die Klinge des Stanleymessers zur Gänze ausgefahren und ihnen das Messer entgegengestreckt, so die Beamten vor Gericht.

Eingeschränkt zurechnungsfähig und alkoholisiert

Der psychiatrische Sachverständige Reinhard Haller attestierte dem Angeklagten eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit, außerdem hat er zur Tatzeit über zwei Promille Alkohol im Blut gehabt. Das wurde ihm mildernd angerechnet, ebenso wie die Tatsache, dass die Taten teilweise beim Versuch geblieben seien. Erschwerend wurden die acht Vorstrafen bewertet, sowie das Zusammentreffen mehrerer Vergehen und Verbrechen.

Unter dem Strich ergab das für den Angeklagten drei Jahre Haft. Außerdem wird er, wie von der Staatsanwältin beantragt, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angeklagter konnte nach Tat flüchten

Die beiden Scheunen in Sulz und Weiler wurden in der selben Nacht, nur wenige Stunden versetzt, in Brand gesetzt. Als eine Polizeistreife den Beschuldigten kontrollieren wollte, trat der Mann die Flucht in den Frutzwald an. Dort wurde er wenige Zeit später in einem Versteck entdeckt und festgenommen. Ein Alkoholtest verlief damals positiv - mehr dazu in: Stadel-Brände: Tatverdächtiger festgenommen.