Ausbildungspflicht für Schulabbrecher

In Vorarlberg sollen jedes Jahr laut Schätzungen 200 Jugendliche ihre Ausbildung abbrechen. Nun wird an die Einführung einer Ausbildungspflicht für alle unter 18 gedacht. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.

Die Maßnahme liegt vorerst als Gesetzesentwurf vor. Die Ausbildungspflicht ist de facto eine Verlängerung der Schulpflicht. Wer mit 15 Jahren nicht weiter zur Schule geht, muss eine Lehre abschließen. Hilfsarbeit ist dann bis zum Alter von 18 Jahren nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

In Vorarlberg wird die geplante Ausbildungspflicht für alle unter 18 begrüßt. Bei Nichtbefolgung der neuen Maßnahme drohen Geldstrafen.

Vier Monate Frist für Stellensuche

Wenn Lehrlinge ihre Ausbildung abbrechen, müssen sie innerhalb von vier Monaten eine neue Stelle finden. Wenn das scheitert, sind überbetriebliche Lehrausbildungen oder AMS-Qualifizierungen verpflichtend. In allen Bundesländern gibt es Koordinierungsstellen, an die sich Jugendliche, Eltern aber auch Betriebe und Institutionen wenden können. Sie begleiten und unterstützen die Auszubildenden.

Hohe Geldstrafen drohen

Wie bei der Verletzung der Schulpflicht sind ab Herbst kommenden Jahres auch Sanktionen möglich: Wer nicht in die Schule geht oder keine Lehre macht, muss zwischen zweihundert und fünfhundert Euro zahlen, im Wiederholungsfall bis Tausend Euro.