Keine Begnadigung in Vorarlberg

In Vorarlberg kommt auch heuer kein einziger Häftling auf Grund der Weihnachtsamnestie frei. Keiner der in Vorarlberg Inhaftierten erfüllt die Voraussetzungen.

In den vergangenen fünf Jahren kam nie ein Häftling in Vorarlberg durch die Weihnachtsgnaden-Aktion des Bundespräsidenten frei. Auch heuer nicht, bestätigt die Präsidentschaftskanzlei. Das hänge vor allem mit den vielen strengen Voraussetzungen für eine Begnadigung zusammen: So seien etwa Sexualstraftäter oder Dealer von großen Mengen an Drogen von vornherein ausgeschlossen. Ebenso geistig abnorme Rechtsbrecher und Rückfalltäter.

Außerdem gebe es zahlreiche zeitliche Bedingungen. So müsse ein Häftling - je nach Strafhöhe - eine gewisse Zeit seiner Haft bereits abgesessen haben und die zu verbleibende Zeit dürfe nicht zu lange sein. Bei Delikten unter Lebenspartnern prüft zudem die Polizei, ob sich etwa die Ehefrau weiterhin vor dem Partner fürchtet. So wolle man neuerliche Konflikte gerade in der Weihnachtzeit ausschließen. Österreichweit kommen heuer 20 Häftlinge auf Grund der Weihnachtsamnestie frei.