Wahlkarten-Anträge: Fristen laufen aus

Die Wahlkarten für die Bürgermeisterstichwahlen in Bludenz und Hohenems können noch bis zum 16. Dezember schriftlich und bis zum 18. Dezember mündlich - direkt beim Gemeindeamt - beantragt werden.

Mit einer Wahlkarte ist einerseits die Briefwahl, andererseits die Stimmabgabe in jedem Wahllokal innerhalb der Gemeinde möglich. Anspruch darauf hat, wer am Wahltag verhindert ist oder wer seine Stimme wegen Gehunfähigkeit vor der Wahlkommission für Gehunfähige abgeben will.

Mit der Wahlkarte erhält der Wähler auch den Stimmzettel, ein Wahlkuvert und ein Informationsblatt. Diese Unterlagen sind spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokals an das Gemeindeamt zu übermitteln - auf dem Postweg, durch Abgabe beim Gemeindeamt oder Einwerfen in den Briefkasten des Gemeindeamts.

Wege zur Wahlkarte

Der Antrag auf eine Wahlkarte kann beim Gemeindeamt schriftlich, etwa im Internet unter www.wahlkartenantrag.at, noch bis Mittwoch, 16. Dezember, erfolgen. Mündlich kann eine Wahlkarte bis Freitag, 18. Dezember, 12.00 Uhr erfolgen. Bis zum 18. Dezember ist auch ein schriftlicher Antrag noch möglich, wenn er eine Bevollmächtigung enthält und die Wahlkarte an die bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden kann. Die Identität der beantragenden oder bevollmächtigten Person ist nachzuweisen, wenn sie nichts amtsbekannt ist.