VGKK ortet Zweiklassenmedizin bei MRT-Institut

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) ortet bei einem Vorarlberger Röntgeninstitut Zweiklassenmedizin. Im Durchschnitt warten Patienten zwei bis vier Wochen auf ihre Untersuchung, bei einem Institut geht es für zahlende Patienten schneller.

Österreichweit streiten Radiologen und Sozialversicherungsträger bereits seit Wochen über Wartezeiten und deren Ursachen. In Vorarlberg müssen Patienten zwei bis vier Wochen auf eine CT- oder MRT-Untersuchung in einem Röntgeninstitut warten, sagt Vorarlbergs Patientenanwalt Alexander Wolf.

Vertragsverstoß wird geprüft

Die Wartezeit von zwei bis vier Wochen sei zwar besser als in vielen anderen Bundesländern, wo die Wartezeiten bis zu 14 Wochen betragen, heißt es von der VGKK. Aber auch hierzulande werde offenbar in zumindest einem Röntgeninstitut eine Zweiklassenmedizin betrieben - es gebe entsprechende Beschwerden bei der Gebietskrankenkasse. Privatpatienten würden in diesem Institut schneller einen Termin erhalten als Kassenpatienten, sagt VGKK-Obmann Manfred Brunner. Dabei würden lange Wartezeiten nur vorgetäuscht und dann unnachvollziehbar hohe Privatrechnungen für frühere Termine gestellt.

Das sei ein klarer Vertragsverstoß, den man jetzt prüfen werde. In einem Vertrag mit der Krankenkasse hätten sich die Institute verpflichtet, „keine medizinisch notwendigen MRT-Untersuchungen aus betriebswirtschaftlichen Gründen abzulehnen, akzeptable Wartezeiten sicherzustellen und auf die medizinische Dringlichkeit bei der Terminvergabe Rücksicht zu nehmen“. Parallel zur Prüfung des vorliegenden Falls gebe es in Bregenz Vorbereitungsarbeiten für eine alternative Versorgung im Bereich MRT.

Krankenhäuser stehen notfalls zur Verfügung

Patientenanwalt Wolf fordert mehr MRT-Untersuchungen in den heimischen Krankenhäusern, um das Problem der langen Wartezeiten zu lösen. Von der Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) kommt dazu eine klare Abfuhr.

Die KHBG habe bereits 2013 mit der VGKK Gespräche darüber geführt, zur Vermeidung eines Engpasses mit den Geräten am Landeskrankenhaus die akute Versorgung sicherzustellen, wenn es notwendig werden sollte, so die KHBG in einer Aussendung. Es sei zu der Zeit dann nicht dazu gekommen, die Vereinbarung sei aber nun erneut besprochen worden.

Das Ergebnis sei, dass man diese Vereinbarung aufrechterhalte.Die MRT-Geräte in den Landeskrankenhäusern stünden im Notfall zur Diagnosestellung zur Verfügung. Oberstes Gebot sei dabei die sichere Patientenversorgung.