Spitalsfinanzierung wird neu organisiert

Vorarlberg stellt die Spitalsfinanzierung auf neue Beine. Der Entwurf für das neue Spitalbeitragsgesetz liegt bis 30. November zur Begutachtung auf. Die Selbstbehalte für Standortgemeinden sollen dadurch fallen und die Berechnung der Beiträge vereinfacht werden.

Der Entwurf des neuen Spitalbeitragsgesetztes sieht eine Umstellung der Spitalbeiträge von einer personenbezogenen Einzelabrechnung auf Pauschalbeträge je Gemeinde vor. Zudem sollen die Selbstbehalte der Standortstädte fallen.

Bisherige Abrechnung teils sehr kompliziert

Bisher musste eine Gemeinde für jeden einzelnen Einwohner, der in einem der fünf Vorarlberger Krankenhäuser behandelt wurde, eine eigene Abrechnung machen, aus der sich der Spitalbeitrag errechnete. Wurde ein Patient während der Behandlung von einem Krankenhaus in ein anderes verlegt, wurde diese ungleich komplizierter. Denn für jeden der vier landeseigenen Standorte in Bregenz, Hohenems, Feldkirch und Bludenz sowie dem Krankenhaus der Stadt Dornbirn galt ein anderer Beitragssatz.

Mit dieser komplizierten Abrechnung soll laut Landeshauptmann Markus Wallner nun nach rund 40 Jahren Schluss sein. Die Reform des Spitalbeitragsgesetzes bringe eine deutliche Vereinfachung der Berechnung und sei damit ein wichtiger erster Schritt der Verwaltungsreform, bekräftigte Wallner gegenüber der APA.

Pauschalbeiträge sollen System vereinfachen

Konkret habe man sich mit dem Gemeindeverband auf Pauschalbeträge geeinigt. Diese errechnen sich laut Entwurf künftig zur Hälfte nach der Einwohnerzahl und zur Hälfte aus dem Durchschnitt der Spitalbeiträge einer Gemeinde in den vergangenen zehn Jahren. Mit der Zeit würden sich die Spitalbeiträge demnach gänzlich einer Abrechnung nach Einwohnern annähern, erklärte Wallner, der auch das Finanzressort der Landesregierung verantwortet.

„Gewinner- und Verlierergemeinden“ möglich

Da es aufgrund der bisherigen unterschiedlichen Beitragssätze mit der Umstellung auf das neue System vorerst „Gewinner- und Verlierergemeinden“ geben werde, sieht die Gesetzesnovelle einen Beitragszuschuss quasi „als Entlastung und Ausgleich“ vor. Dieser wird in einer Verordnung zum Spitalbeitragsgesetz geregelt. Das garantiere, dass die Höhe des Zuschusses jährlich indexiert werden kann, so Wallner. Im ersten Jahr wurde er auf 14 Millionen Euro fixiert.

Erfolg für Bürgermeister: Selbstbehalte fallen

Im Rahmen der Reform fallen auch die Selbstbehalte für die Standortstädte. Dieser Punkt war seit vielen Jahren ein Kritikpunkt der Bürgermeister. Diese verzichten im Gegenzug auf ihre Mitspracherechte. Um dies zu regeln, werden neue Verträge mit den Städten geschlossen, auch der Aufsichtsrat der Krankenhausbetriebs-Gesellschaft müsse an die neue Struktur angepasst werden.

Beschluss 2016 geplant

Im Dezember werde die Gesetzesreform zugewiesen und könnte dann in der ersten Landtagssitzung 2016 dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden, skizzierte Wallner den weiteren Ablauf. Vorbehaltlich einer Zustimmung im Landesparlament sei damit die Voraussetzung geschaffen, um über Strukturmaßnahmen und Schwerpunktbildungen im Spitalsbereich weiterzureden, stellte Landeshauptmann Wallner in Aussicht.