Bettelverbot: Schwierige Aufgabe für Polizei

Ab 14. November gilt in Dornbirn ein Camping- und Bettelverbot. Wird dagegen verstoßen, erstattet die Polizei nach einer Abmahnung eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft. Viele Möglichkeiten zur Bestrafung gebe es allerdings nicht.

Die Dornbirner Stadtvertretung hat am Donnerstagabend zwei neue Verordnungen beschlossen: ein Campingverbot und ein Bettelverbot während der Marktzeiten. Damit will man u. a. auf illegale Zeltlager von rumänischen Familien in den Achauen reagieren - mehr dazu in Dornbirn beschließt Camping- und Bettelverbot.

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Verbote ab Samstag in Kraft

Die Dornbirner Stadtvertretung hat am Donnerstagabend eine Verordnung beschlossen, die das Campieren auf öffentlichen Plätzen und das Betteln während der Marktzeiten untersagt.

Die Stadtpolizei wird ab Samstag verstärkt präsent sein und vermehrt Kontrollen durchführen. Um diesen Zusatzaufwand bewältigen zu können, bekommt sie Unterstützung von der Bundespolizei. Die Polizeibeamten werden Informationszettel an mögliche Bettler und Camper verteilen. Die betroffen rumänischen Großfamilien seien mit Hilfe von Dolmetschern am Donnerstag über die neuen Verordnungen informiert worden.

Zustellung der Anzeige: Kein fester Wohnsitz

Wenn die Polizei Verstöße gegen die Verbote feststellt, kommt es zur Anzeige. Schwierig sei dann die Zustellung der Schriftstücke, da die Betroffenen keinen festen Wohnsitz haben, sagt der Dornbirner Bezirkshauptmann Helgar Wurzer im ORF Radio Vorarlberg-Interview. Das erschwere die Arbeit der Polizei sehr. Wenn die Zustellung funktioniert, ist die Begleichung der Strafe dadurch noch nicht gesichert. Ist kein Einkommen vorhanden, kommt die Ersatzarreststrafe zum Einsatz, die Strafe muss also in der Haft abgesessen werden.

Sollte jemand nach einer Abmahnung oder Anzeige nicht mit dem Betteln aufhören, kann er zwar vom Platz verwiesen werden, aber sollte der Bettler aufstehen und in 100 Meter Entfernung weitermachen, beginnt das Ganze von vorne. Beim Verstoß gegen das Campingverbot kann die Polizei den Platz nicht ohne weiteres räumen. Es müssen besondere Voraussetzungen vorliegen oder irgendeine Art von Gefahr bestehen. Dann könnte die Polizei etwa die Zelte abbrechen.

Eine Ausweisung ist möglich

Unter bestimmten Voraussetzungen sei auch eine Ausweisung der illegalen Bettler und Camper möglich, erklärt Wurzer. Ein Ausweisung bedeutet, dass die Person das Bundesgebiet verlassen muss. Sie könne aber jeder Zeit wieder neu einreisen und das Ganze beginne wieder von Neuem.