Gepäck weg: Flugzeugpfändung als Möglichkeit?

In einem einjährigen Streit um ein verschwundenes Gepäckstück wollte ein Bregenzer Anwalt die Pfändung eines Turkish Airline-Flugzeuges beantragen. Das Bezirksgericht für Handelssachen in Wien stellte einen Zahlungsbefehl aus - die Airline lenkte ein.

Die dreiköpfige Familie aus Bregenz wollte von Kayseri in Anatolien vom Verwandtschaftsbesuch zurück nach München fliegen. Doch wegen eines angeblichen Unwetters, das keines war, wurde der Turkish Airlines-Flug storniert. Die Folge: 37 Stunden Verspätung, das Gepäck war weg. Geld gab es für den Ärger keines.

Das ließ sich die Familie nicht gefallen und wandte sich an Anwalt Helgar Schneider. Der sagt, er könne nicht verstehen, wie ein seriöses Unternehmen wie Turkish Airlines so mit einer solchen Kundenbeschwerde umgehen könne.

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Flugzeugpfändung wegen Gepächstück?

Stefan Krobath hat ich den Fall für „heute konkret“ genauer angesehen.

Ein Koffer fehlt - Entschädigung gab es keine

Bis auf ein Gepäckstück, das bis heute nicht aufgetaucht ist, stellte die Airline die anderen drei Koffer in den auf den Vorfall folgenden Wochen zu. Obwohl die Familie detailliert aufgeschrieben hatte, was im immer noch fehlenden Koffer war, weigerte sich Turkish Airlines laut Anwalt, dafür angemessenen Schadenersatz zu zahlen. Turkish Airlines habe einen zu niedrigen Schadenersatz für das verlorene Gepäckstück angeboten und das nur unter der Voraussetzung, dass auf weitere Forderungen verzichtet werde. Der Auftrag des Paares an seinen Anwalt: exekutieren.

Ein Jahr später hatte Schneider dafür das entscheidende Schriftstück vom Handelsgericht Wien in der Hand - einen Zahlungsbefehl und die Vollstreckung desselben. Er habe sich gedacht, jeden Tag gingen fünf Flugzeuge der Turkish Airlines von Wien nach Istanbul, da sei wohl der Antrag auf eine Flugzeugpfändung die letzte Möglichkeit, und er hoffe, dass die Fluglinie dann die berechtigten Ansprüche seiner Mandanten erfülle.

Fluglinie lenkte nach ORF-Intervention ein

Inzwischen hat die Fluglinie auch tatächlich eingelenkt. Doch das passierte erst, nachdem sich der ORF Vorarlberg mit dem Fall beschäftigt hatte. Nach einer einzigen Nachfrage lag bereits am nächsten Tag ein Zweizeiler von Turkish Airlines vor, in dem es hieß: „Es tut uns leid wegen der Umstände. Das Anliegen wurde bearbeitet und der geforderte Schadenersatz-Betrag überwiesen.“

Der Antrag zur Flugzeugexekution musste somit vom Anwalt nicht eingebracht werden.