Polizei: Halloween-Nacht verlief relativ ruhig

Halloween ist laut Polizei und Rettungs- und Feuerwehrleitstelle relativ ruhig verlaufen. Außer den beinahe schon üblichen kleineren Sachbeschädigungen seien keine größeren Vorfälle gemeldet worden - Im Gegensatz zu St. Gallen.

Die mittlerweile auch in Vorarlberg sehr beliebte Halloween-Nacht hat auch heuer wieder einige Geister, Drakulas und Hexen auf die Straßen gelockt. „Süßes oder Saures“ steht dabei jedoch nicht immer im Mittelpunkt, heißt es bei der Polizei. In den vergangenen Jahren ist es immer wieder zu Sachbeschädigungen gekommen. Der heurige 31. Oktober ist laut Polizei und Rettungs- und Feuerwehrleitstelle aber relativ ruhig verlaufen. Die Polizei geht erfahrungsgemäß aber davon aus, dass im Lauf des Tages wohl einige Anzeigen erstattet werden.

St.Gallen: Feuerwerkskörper, Ketchup, Eier

Im Raum St.Gallen in der Schweiz verlief die Halloween-Nacht jedoch nicht so ruhig. Aus 13 Gemeinden gingen bereits in der Nacht Klagen wegen Sachbeschädigungen oder Lärmbelästigungen durch Halloween-Partys ein. Polizeistreifen kontrollierten zahlreiche Personen und nahmen unter anderem Eier, Rasierschaum, Ketchup, zahlreiche Feuerwerks- und Knallkörper, Laserpointer und Sotfair-Waffen ab. Die bisher größte gemeldete Sachbeschädigung wurde in der Gemeinde Goldach begangen. Ein Brunnen wurde mit Feuerwerkskörpern beschädigt, heißt es bei der Kantonspolizei St. Gallen. Der Sachschaden beträgt rund 2.000 Franken. Durch die Prävention seien die Sachschäden heuer aber geringer gewesen als in den Vorjahren.

Verschärfte Kontrollen zu Halloween

Die Polizei hat am Samstag zu Halloween ihre Kontrollen verschärft, nachdem es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Sachbeschädigungen gekommen ist. Zerschlagene Fenster, ausgeleerte Mülltonnen, umgegrabene Gartenbeete - das seien keine Lausbubenstreiche mehr, heißt es bei der Polizei.

Kinder sollten deshalb vorab über mögliche Straftaten aufgeklärt und darauf aufmerksam gemacht werden, was ihre „Halloween-Streiche“ für Folgen haben können - für andere, aber auch für sie selbst: Über 14-Jährige werden auf alle Fälle angezeigt, wenn sie zu weit gehen. Jüngere Personen können zwar nicht strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, zivilrechtliche Forderungen können aber auch gegen sie erhoben werden.Die Polizei rät Haus- und Wohnungsbesitzern, aufmerksam zu sein und Gartenmöbel oder andere Gegenstände wegzuräumen.