Letzter Prozesstermin zu Testamenten festgelegt
In erster Instanz war Ratz zu 32 Monaten teilbedingter Haft, davon 10 Monate unbedingt, verurteilt worden, weil sie eine Testamentsfälschung in Auftrag gegeben hat. Der Oberste Gerichtshof hat den Schuldspruch bestätigt, die Bemessung der Strafhöhe aber an das OLG Linz delegiert.
Dieses entscheidet nun am 20. Oktober in öffentlicher Sitzung über die Höhe der Strafe. Nach oben kann das Strafmaß nicht mehr gehen, weil die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurück gezogen hat. Das Richteramt und die Richterpension kann Ratz nur dann behalten, wenn die Strafe auf maximal ein Jahr oder darunter festgesetzt würde, egal, ob bedingt oder unbedingt. Eine derartige Korrektur des Strafmaßes nach unten halten Experten allerdings für unrealistisch.