Nach Unfall Bewährungsstrafe für 25-Jährigen

Ein 25-Jähriger stand am Mittwoch wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. Bei einem Verkehrsunfall mit einem Motorradfahrer war er alkoholisiert. Er wurde zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt.

Der schwere Verkehrsunfall ereignete sich am 3. Juni zwischen Höchst und Gaissau. In der sogenannten Eselschwanzkurve, einer besonders gefährlichen Kurve, krachten ein 67-jähriger Motorradfahrer aus Gaißau und ein 25-jähriger Autolenker aus Rumänien aufeinander. Der Motorradlenker wurde gegen die Windschutzscheibe geschleudert und schwer verletzt. Ihm musste der linke Unterschenkel amputiert werden. Der 25-Jährige war bei dem Unfall mit 0,8 Promille alkoholisiert.

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Vier Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro fasste heute ein 25-Jähriger am Landesgericht in Feldkirch aus - wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er habe am Unfalltag erfahren, dass er Vater werden würde. Daraufhin habe er eineinhalb Bier getrunken. Er sei davon ausgegangen, dass er an dem Tag nicht mehr arbeiten gehen müsse. Er wurde dann doch noch zu einem Job nach Gaißau gerufen. Der Unfall sei auf dem Rückweg passiert. Der 67-jährige Motorradfahrer könne sich nicht mehr an den Unfallhergang erinnern. Er verbrachte die letzten vier Monate in Krankenhäusern um sich von dem Unfall zu erholen.

Für das Schöffengericht war klar: der Rumäne ist schuldig. Deshalb wurde er zu vier Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt. Zudem muss er ein Teilschmerzensgeld von 3.000 Euro bezahlen. Erschwerend wertete der Richter die Tatfolge und die Alkoholisierung des Angeklagten. Mildern war für den Richter seine bisherige Unbescholtenheit. Der Verteidiger hat gleich nach dem Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Das Urteilt ist nicht rechtskräftig.