Messepark-Erweiterung beschäftigt VfGH

Der Streit um die Erweiterung der Messepark-Verkaufsflächen beschäftigt jetzt den Verfassungsgerichtshof. Drei Wochen, nachdem das Landesverwaltungsgericht die Erweiterung der Verkaufsflächen als gesetzwidrig einstufte, wurden Land und Stadt zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Das Land Vorarlberg und die Stadt Dornbirn haben vor wenigen Tagen ein Schreiben vom Verfassungsgerichtshof in Wien bekommen. Sie wurden darin zur Stellungnahme zum Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes aufgefordert. In selbigem hatte das Gericht festgestellt, dass dem Messepark schon bisher 22.667 Quadratmeter an Stell- bzw. Verkaufsflächen zur Verfügung gestanden wären. Eine Erweiterung von derzeit 17.500 m² auf lediglich 20.000 m², wie sie die Stadt Dornbirn im Juli beschlossen hat, wäre demnach gesetzwidrig.

Die wichtigen Fragen seien allerdings sehr komplex und spitzfindig, sagt Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP). Es sei etwa unklar, ob die Fläche von 22.000 Quadratmetern ausschließlich als Verkaufsfläche angesehen werden könne oder ob darunter auch Flächen in den Gängen fallen. Bei der Stadt Dornbirn heißt es, man sei derzeit ebenfalls mit der Ausarbeitung der Stellungnahme beschäftigt. Über die politische Reaktion zur Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes werde man noch beraten.

Fehler schon im Jahr 2008

Erst im Juli hatte die Dornbirner Stadtvertretung einer Erweiterung auf 20.000 m² zugestimmt. Dabei handelte es sich um einen Kompromiss nach monatelangen politischen Auseinandersetzungen gehandelt. 2.500 m² waren für die Gegner der Messepark-Erweiterung gerade noch akzeptabel. Guntram Drexel von der Eigentümerfamilie hatte aber damals schon gesagt, das Projekt könne mit zusätzlichen 2.500 m² nicht umgesetzt werden, man brauche mindestens 4.700 m².

Anfang September stellte sich dann heraus, dass schon im Jahr 2008 ein entscheidender Fehler passiert war: Mit der Novellierung des Raumplanungsgesetzes mussten die dem Messepark potenziell zur Verfügung stehenden Verkaufsflächen mittels Verordnungen festgehalten werden. Die Stadt Dornbirn legte die Flächen 2008 aber nur auf 17.500 m² statt den eigentlich zustehenden 22.667 m² fest.

Diesen Beschluss stufte das Landesverwaltungsgericht als gesetzwidrig ein - und damit auch die nachfolgende Erweiterung auf 20.000 m² - mehr dazu in Messepark: Flächen-Verordnung gesetzwidrig.

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