Bettler erleben Ungleichbehandlung
Die rigorose Vorgangsweise der Behörden gegen Bettler und Bettlerinnen ruft die Volksanwältin auf den Plan. Polizei und Bezirkshauptmannschaften legen das Landessicherheitsgesetz zu streng aus, so ihr erster Befund. Die Behörden unterstellten viel zu schnell verbotenes, aggressives oder organisiertes Betteln, so Gabriele Strele. Strele sagt, sie stelle eine Ungleichbehandlung fest.
Andere Beschuldigte in Verwaltungsstrafverfahren würden erst ermahnt, Bettler bekämen sofort Geld- und Arreststrafen. Strele fordert die Behörden zu mehr Augenmaß auf. Polizei und Bezirkshauptmannschaften würden übers Ziel hinausschießen. „Ich denke, dass gegen Bettler nicht so aggressiv vorgegangen werden muss“, betont Strele.
Dieses Element ist nicht mehr verfügbar
Zu heftiges Vorgehen gegen Bettler?
Überzogen, krass, ohne Augenmaß - so kritisieren Sozialeinrichtungen und die Landesvolksanwältin das Vorgehen der heimischen Behörden gegen Bettler.
Viel Spielraum bei Gesetzesauslegung
Das Landessicherheitsgesetz lässt offenbar viel Raum für Interpretationen zu. Beispiele aggressiven Bettels werden zwar angeführt. Dazu zählt etwa das Verfolgen von Passanten oder das Ziehen an Kleidung. Die Polizei geht darüber hinaus davon aus, dass auch das Betteln mit ausgetrecktem Arm aggressiv und demnach verboten ist.
Dieser Auslegung schob Anfang September 2015 das Landesverwaltungsgericht einen Riegel vor. Strele begrüßt die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts als wegweisend. In Zukunft erwarte sie von den Behörden mehr Zurückhaltung, so die Volksanwältin.
Hoher Verwaltungsaufwand trotz Personalmangels
Außerdem zeigt sich Strele verwundert mit welch „unverhältnismäßigem“ Aufwand Polizei und Bezirkshauptmannschaften die Strafverfolgung von Bettlern betrieben. Sie habe in der Vergangenheit immer wieder Klagen über einen Personalmangel der Polizei und Verwaltung gehört. Deshalb stünde der Verwaltungsaufwand gegen Bettler in keinem Verhältnis, kritisiert Strele.
Stadtpolizei reagiert auf Beschwerden
Die Stadtpolizei in Dornbirn hatte zuletzt auf zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung hingewiesen und ihre Vorgangsweise damit gerechtfertigt. Bettler kontrolliere man im Rahmen üblicher Patrouillen, hieß es.
Die Volksanwaltschaft erwartet nun die Stellungnahmen der Behörden im Beschwerdeverfahren. Strele will dann dem Landtag eine Präzisierung des Landessicherheitsgesetzes vorschlagen, was künftig unter aggressivem oder organisiertem Betteln verstanden werden soll.
Magda Rädler, vorarlberg.ORF.at
Link:
- Strafe gegen Bettlerin aufgehoben (vorarlberg.ORF.at, 15.9.2015)