FPÖ: Maßnahmenpaket gegen Flüchtlingsströme

Die Vorarlberger Freiheitlichen haben am Freitag einen Landtagsantrag zur Flüchtlingssituation eingebracht. Darin fordern sie ein Maßnahmenpaket, um den Flüchtlingsströmen Herr zu werden.

Die Freiheitlichen fordern in dem Antrag mit dem Titel „Flüchtlingsströmen und Völkerwanderung menschlich und geregelt begegnen“ beispielsweise Kontrollen und Schutzzonen an den EU-Außengrenzen unter UNO-Mandat, wo die Asylanträge gestellt werden können. Eine EU-weite Flüchtlingsobergrenze soll eingeführt werden. Und auch einen Assistenzeinsatz des Bundesheeres gegen Schlepper sowie die militärische Intervention Europas und der USA zur Beendigung der Kriege in den Herkunftsländern kann sich die FPÖ vorstellen.

Egger: „Es braucht den breiten Aufschrei"

Zu lösen seien die Probleme nur EU-weit, aber weil weder die Bundes- noch die europäische Spitzenpolitik Fortschritte mache, brauche es den Druck aus den Regionen, begründet Klubobmann Dieter Egger den Landtagsantrag: „Es braucht den breiten Aufschrei von unten, damit oben endlich irgendwas passiert.“ Schließlich müsse man auch mit den Folgen der EU-Politik leben und die daraus entstehenden Problem lösen, so Egger.

Keine Unterstützung für FPÖ-Vorschläge

Die FPÖ wird damit im Landtag alleine bleiben, die anderen Fraktionen wollen den Antrag nicht unterstützen. ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück sieht den FPÖ-Antrag lediglich als eine Bestätigung der Anstrengungen der Landesregierung. Fraglich sei, ob die FPÖ auch bereit wäre, den wohl auch militärischen Beitrag zur Schaffung von Schutzzonen mitzutragen.

Adi Gross, Klubobmann der Grünen, warf der FPÖ vor, bei der Betreuung und Integration von Flüchtlingen mit Abwesenheit zu glänzen: „Wenn es aber um Forderungen und Appelle an Dritte geht, führt Egger das große Wort.“ SPÖ-Chef Michael Ritsch sieht hingegen lediglich die bekannte FPÖ-Linie fortgesetzt: „Grenzen zu, das Boot ist bald voll“. Die Forderung nach einer Obergrenze sei angesichts der Bilder aus den Krisengebieten besonders zynisch.