Erträge aus Kleinwasserkraft sinken

Die Betreiber von Kleinwasserkraftwerken befürchten, dass ihre Erträge aufgrund verschärfter rechtlicher Bestimmungen weiter sinken. Selbige bescherten ihnen zusätzliche kostspielige Auflagen.

Nach großen Wasserkraftwerken sind jetzt auch kleine Anlagen von den verschärften Bestimmungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie betroffen. Dabei geht es vor allem um bestehende Kraftwerke, deren Bewilligung verlängert werden soll, sagt Franz Karl Meusburger, Landessprecher des Vereins Kleinwasserkraft. Die Auflagen würden immer schärfer, zum Beispiel bei der Restwassermenge oder bei Aufstiegshilfen für Fische.

Gleichzeitig gehen die Erträge, weil der Stromtarif sehr niedrig sei, zurück, sagt Meusburger. Derzeit liegt der Tarif bei 3,2 Cent, 2008 waren es noch acht Cent.

Naturschutzanwältin: Richtlinie wichtiges Instrument

Naturschutzanwältin Katharina Lins sieht die Wasserrahmenrichtlinie als wichtiges Instrument, das vor allem bei großen Kraftwerken genutzt werden sollte. Es gebe viele alte Anlagen, die nicht mehr genehmigungsfähig seien. Sie würden aber weiter betrieben, weil die Vorgaben bisher zu weit gefasst waren.

Die Politik hat sich der Problematik bereits angenommen: Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und sein Tiroler Amtskollege Günter Platter (ÖVP) hatten sich zuletzt für die Änderung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgesprochen. In der aktuellen Fassung habe sie eine laufende Verschärfung für den Betrieb kleiner Wasserkraftwerke zur Folge.

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