Hammer-Attacke: Mann nicht zurechnungsfähig

Nach einer Attacke mit einem Hammer ist am Donnerstag ein 34-Jähriger wegen versuchten Mordes vor Gericht gestanden. Der Angeklagte wurde als nicht zurechnungsfähig eingestuft und wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert.

Im Dezember des Vorjahres attackierte der Angeklagte einen 42-jährigen Bekannten vor einem Lokal in Bregenz mit einem Hammer. Das Opfer konnte flüchten, erlitt jedoch durch die Hammer-Schläge Rissquetschwunden am Kopf und am Rücken.

Gutachten belegt Verfolgungswahn

Er habe sich bedroht gefühlt, Todesangst gehabt und habe sich nur wehren wollen, sagte der Angeklagte vor dem Schwurgericht. Auf einem Überwachungsvideo war zu sehen, dass es dafür keinen ersichtlichen Grund gegeben hat. Im Gutachten von Gerichtspsychiater Reinhard Haller heißt es, dass der 34-Jährige seit Jahren unter Verfolgungswahn leidet. Deswegen sei er bei der Tat nicht zurechnungsfähig gewesen. Der Angeklagte befindet sich seit der Tat in stationärer Behandlung.

Der 34-Jährige wurde vom Geschworenengericht nicht wegen versuchten Mordes verurteilt, sondern wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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