Schuldspruch in Meusburger-Prozess

Einen Schuldspruch in erster Instanz gab es am Donnerstagnachmittag im Prozess gegen den ehemaligen Finanzprüfer Edelbert Meusburger. Er wurde zu einer bedingten Haftstrafe und einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Edelbert Meusburger wurde am Donnerstagnachmittag wegen Amtsmissbrauchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zusätzlich wurde eine teilbedingte Geldstrafe von 500.000 Euro wegen Abgabenhinterziehung verhängt. Die Hälfte davon wird Meusburger diesem Urteil zufolge sicher zahlen müssen.

Richter Günther Höllwarth machte in der Urteilsbegründung auf den Imageschaden für die Republik aufmerksam, der durch Meusburgers Taten entstanden sei – bei kleinen Wirtschaftstreibenden, die ehrlich Steuern zahlen, sei das gar nicht gut angekommen. Die bedingte Nachsicht der zwei Jahre Freiheitsstrafe begründete Höllwarth damit, dass das ausreiche, um Meusburger vom Begehen weiterer Straftaten abzuhalten.

3.053.000 Euro Schadenswiedergutmachung

Laut Anklage habe Meusburger einen ebenfalls angeklagten Finanzbeamten angewiesen, eine Teilwertabschreibung nicht zu prüfen, die dem Unternehmen einen ihm nicht zustehenden Steuervorteil verschafft habe. Insgesamt, so heißt es in der Anklage, habe Meusburger der Republik Österreich einen Schaden von mehr als drei Millionen Euro verursacht. Dem hat das Gericht am Donnerstag zugestimmt und Meusburger zu einer Schadenswiedergutmachung in der Höhe von 3.053.000 Euro verurteilt. Meusburger ist aufgefordert diese Summe binnen eines Jahres zu bezahlen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Nicolas Stieger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Staatsanwalt Manfred Melchhammer gab keine Erklärung ab.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Ein Beitrag von Bernhard Stadler, Manfred Abel und Alexander Rauch

Ansiedlung eines Konzerns in Vorarlberg

Die Staatsanwaltschaft wirft dem pensionierten früheren Leiter der Großbetriebsprüfung beim Finanzamt Feldkirch Amtsmissbrauch vor. Dabei geht es um die Ansiedlung eines Konzerns in Vorarlberg. Dabei soll es sich um Gildemeister handeln, der Name wurde vom Gericht gegenüber der Öffentlichkeit nie genannt.

Meusburger soll im Jahr 2005 die Leitung der Großprüfung dieses Konzerns übernommen haben, obwohl er mit dem mittlerweile verstorbenen Steuerberater des Unternehmens privat und beruflich verbunden gewesen sein soll, wie es in der Anklage heißt. Im Vorfeld der Prüfung habe Meusburger das Unternehmen beraten.

Meusburger weist alle Vorwürfe zurück

Meusburger hat nach Vorliegen der Anklage gesagt, er gehe davon aus, dass vor Gericht seine Unschuld erwiesen werde. Er verwies auf Absprachen mit den damaligen Ministern Hubert Gorbach und Karl-Heinz Grasser.

Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Seit dem 19. März ist am Landesgericht Feldkirch unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden. Das Finanzstrafgesetz sieht vor, dass die Öffentlichkeit auf Antrag des Verteidigers ausgeschlossen werden muss, wenn im Prozess Abgabengeheimnisse des Angeklagten oder anderer Personen - in diesem Fall eines Unternehmens - zur Sprache kommen.

Link: