Autohändler zu Haftstrafe verurteilt

Ein 51-jähriger Autohändler ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen Untreue, Veruntreuung und schweren Betrugs zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Die Anklage bezifferte den Schaden auf 300.000 Euro.

Zu seiner Verteidigung führte der Angeklagte eine Reihe von Schicksalsschlägen an: Scheidung, Hirnschlag des 23-jährigen Sohnes. Dadurch habe er die Firma vernachlässigt. Gleichzeitig sah er sich dem Druck der Importeure auf hohe Stückzahlen ausgesetzt und habe sich verpflichtet gefühlt, den vom Vater übernommenen Autohandel zu retten. Das Ganze mündete laut Anklage in zwei Verbrechen und einem Vergehen.

Der 51-Jährige verkaufte erwiesenermaßen Autos, die zur Kreditbesicherung bei Banken dienten. Weiters enthielt er später als Betriebsleiter seinen Chefs Kundenzahlungen vor und verursachte laut Staatsanwältin insgesamt 300.000 Euro Schaden.

Angeklagter geständig

An seiner Schuld sei nicht zu rütteln, so der Richter gegenüber dem geständigen Angeklagten. Unterm Strich müsse an die Opfer gedacht werden. Der Angeklagte habe die Schädigung anderer bewusst und in großem Ausmaß in Kauf genommen. Mit zwei Jahren Haft blieb das Gericht bei einem Fünftel der möglichen Strafe. Außerdem wurden 100.000 Euro für verfallen erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.