Vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen

Zwei Oberländer, die bereits zum zweiten Mal wegen schweren Betrugs vor Gericht standen, sind am Donnerstag erneut im Zweifel freigesprochen worden. Auch in diesem Verfahren reichte die Beweislage nicht aus für eine Verurteilung.

Den beiden 51 und 52 Jahre alten Männer wurde vorgeworfen, einem Gläubiger unter Vorspiegelung falscher Tatsachen 65.000 Euro entlockt zu haben. Den Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass sie das Geld des Gläubigers statt wie besprochen in Goldgeschäfte in die Rückzahlung ihrer eigenen Schulden gesteckt hätten.

Die beiden Angeklagten bekannten sich vor Gericht nicht schuldig. Sie sagten aus, die 65.000 Euro seien ein normales Darlehen gewesen, es sei nie von Goldgeschäften die Rede gewesen. Der Gläubiger hätte an die beiden geglaubt, obwohl sie geschäftlich noch nie erfolgreich gewesen seien.

Betrug konnte nicht nachgewiesen werden

Der schwere Betrug könne den beiden Männern nicht eindeutig nachgewiesen werden, so die Richterin bei der Urteilsverkündung. Sie wurden daher nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen. Das heiße aber nicht, dass die beiden unschuldig seien, so die Richterin weiter. Das Schöffengericht sei sich sicher, dass die beiden den Gläubiger über den Tisch gezogen und gewusst hätten, dass sie ihm das Geld nicht mehr zurückzahlen können.

Die Vorgehensweise und die ganzen Deals seien äußerst kompliziert. Dass einige wichtige Zeugen nicht auffindbar oder nicht glaubwürdig gewesen seien, habe die beiden gerettet, so die Richterin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.