„Gemeindewahlgesetz ist einzuhalten“

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat sich erstmals zu der Affäre rund um die Wahlkartenausgabe in Bludenz geäußert. Die Stadt hat 63 Wahlkarten an ÖVP-Mitarbeiter ausgegeben, ohne dafür eine Vollmacht vorgezeigt bekommen zu haben.

„Die Sache ist für mich völlig klar: Das Gemeindewahlgesetz ist auf Punkt und Beistrich einzuhalten“, sagt Wallner gegenüber dem ORF am Freitag. Nachsatz. „Das gilt für alle, die kandidieren.“

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Beitrag von Bruno Schratzer, Reinhard Mohr und Stefan Haberbisch.

Unmittelbar zuständig sei die Gemeindewahlbehörde, und die sei ihrer Aufgabe seines Wissens nach „sehr gut nachgekommen“. Man habe die Dinge ordentlich kontrolliert, die Ermittlungen seien noch im Gang. Gewisse Korrekturen seien bis zum Wahlsonntag noch möglich: „Man kann bis zum Sonntag hier noch einiges bewerkstelligen“, so Wallner. Gemeint war wohl die angekündigte Kontrolle aller bereits ausgehändigten Wahlkarten in Bludenz. Zumindest in 63 Fällen sollen die Karten von der ÖVP abgeholt worden sein, ohne dass dafür eine Vollmacht vorgelegt wurde.

Längle: Vorgehen nicht rechtlich gedeckt

Gernot Längle von der Landeswahlbehörde bestätigte am Freitag nochmals, dass die Vorgehensweise des Stadtservice in Bludenz rechtlich nicht in Ordnung sei: „Eine solche Vorgehensweise, soweit sie mir jetzt bekannt ist, ist durch das Gemeindewahlgesetz so nicht gedeckt“. Darauf zu vertrauen, dass die Vollmachten im Nachhinein gebracht werden, sei nicht zulässig. Wahlkarten können im Internet oder postalisch angefordert werden, bei der Gemeinde dürfen sie nur gegen Vorlage des Ausweises oder einer Vollmacht ausgegeben werden.

Die Wahl anfechten können laut Ländle nun die aufgestellten Listen. Im Fall der Bürgermeisterstichwahl in Bludenz wäre das also die SPÖ oder die ÖVP. Die Anfechtung müsse innerhalb von vier Wochen nach dem Wahlgang geschehen.

Auch strafrechtlich relevant?

Im Moment prüft die Polizei, ob die Vorgehensweisen des Bürgerservice und der ÖVP-Mitglieder strafrechtlich relevant ist: „Natürlich gibt es mögliche strafrechtliche oder allenfalls disziplinarrechtliche Vorwürfe oder Tatbestände zu prüfen“, so Längle. Laut Susanne Dilp von der Landespolizeidirektion werden die Fakten von der Polizei derzeit zusammengetragen. Wann der Abschlussbericht vorliegen soll, sei noch nicht klar. Auf jeden Fall werde er dann der Staatsanwaltschaft übermittelt.

Am Donnerstag wurde bekannt, dass die Bludenzer Volkspartei offensichtlich Wahlkarten beim Bürgerservice abgeholt hatte, um sie an Bürgerinnen und Bürger weiterzugeben. Dabei handle es sich um einen Service der ÖVP, sagte Bürgermeister und VP-Stadtparteiobmann Josef „Mandi“ Katzenmayer. Dass in vielen Fällen keine Vollmacht vorgelegt wurde, bezeichnete er als „Fehler“ - mehr dazu in Unstimmigkeiten bei Wahlkartenausgabe.