Gesetzesnovelle zu Ferienwohnungen

Im Rechtsausschuss des Landtags ist am Mittwoch die Novelle des Raumplanungsgesetzes einstimmig beschlossen worden. Gestrichen sind die „besonders berücksichtungswürdigen Umstände“, die in Lech zu umstrittenen Ferienwohnungen führten.

Die Beschwerde eines deutschen Antragstellers hatte die EU-Kommission auf den Plan gerufen. Die Gemeinde Lech hatte ihm keine Ferienwohnung bewilligt. Gegen Österreich wurde ein EU-Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Gleichheitsgrundsatz nicht gewährleistet

Der Grund war das Vorarlberger Raumplanungsgesetz. Es war offenbar mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar. Um eine Klage der EU-Kommission abzuwenden, wurde am Mittwoch im Rechtsausschuss die Änderung des Landes-Raumplanungsgesetzes vorbereitet.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Entscheidende Änderungen

Künftig entscheidet nicht mehr der kleine Zirkel mit Bürgermeister und Gemeindevorstand über Genehmigungen von Ferienwohnungen, sondern die gesamte Gemeindevertretung. Das soll die Transparenz erhöhen. Der Gummiparagraf der „besonders berücksichtigungswürdigen Umstände“ wird gestrichen.

Die Bestimmung für die Nutzung eines Maisäß als Ferienwohnsitz wurde gelockert. Ein Maisäß kann nun unter bestimmten Bedingungen und für eine begrenzte Zeit auch als Feriensitz genützt werden, heißt es im Entwurf.

Zuspruch und Kritik

Im Rechtsauschusses stieß der vorliegende Entwurf auf Zuspruch. Reinhold Einwallner (SPÖ) verwies auf die Prüfung der EU-Kommission, die grünes Licht gegeben habe, wodurch diese Novelle ermöglicht worden sei. Dieter Egger (FPÖ) bewertete die Novelle skeptisch. Egger sprach vom „halbvollen Glas“ und äußerte Bedenken über die praktische Umsetzung.

Roland Frühstück (ÖVP) sprach von Verbesserungen im Sinne der Rechtssicherheit und der Vermeidung von Schlupflöchern. Auch die Grünen begrüßen die Novellierung. Es sei positv, dass Wohnraum vor allem für ganzjähriges Wohnen verwendet werde und nicht für Ferienwohnungen, so Nina Tomaselli (Grüne). Wenn die Raumplanungsgesetzesnovelle - wie geplant - im nächsten Landtag im März beschlossen wird, könnte das Gesetz im Mai in Kraft treten.

Links: