Fragen und Antworten zur Gemeindewahl

Was wird überhaupt gewählt? Wer darf wählen? Wie komme ich an eine Wahlkarte? Und was sind diese „Vorzugsstimmen“? Der ORF beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Bürgermeister-und Gemeindevertretungswahlen am 15. März.

Mann wirft Wahlzettel in Wahlurne

Fotolia/Christian Schwier

ALLGEMEINES

Sendehinweis:

„Vorarlberg heute“, 6.3.2015
„Landesrundschau“, 6.3.2015

Wer oder was wird gewählt?
Gewählt werden die Mitglieder der Gemeinde- bzw. der Stadtvertretung. In Kommunen mit Bürgermeisterdirektwahlen außerdem der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin.

Wie oft finden Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen statt?
Alle fünf Jahre. Die letzte fand im März 2010 statt, die nächste am 15. März 2015.

Wie viele Gemeindevertreter hat eine Gemeinde?
Das hängt von der Einwohnerzahl ab. Die Spannbreite reicht von neun Gemeindevertretern bei Kommunen bis 500 Einwohner bis hin zu 36 Gemeindevertretern in größeren Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern.

Wann finden Bürgermeisterdirektwahlen statt?
Wenn zumindest eine der wahlwerbenden Parteien neben einem Wahlvorschlag für die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung auch einen Bürgermeisterwahlvorschlag einbringt. Kann ein Kandidat am Wahltag mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen, gilt er als gewählt. Kommt keiner der Kandidaten über die 50-Prozent-Hürde, müssen die beiden stimmenstärksten Kandidaten in eine Stichwahl.

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Wann ist der Termin für die Bürgermeister-Stichwahlen?
Am 29. März 2015.

Was passiert, wenn keine Partei einen Bürgermeisterkandidaten vorschlägt?
Dann wählt die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit einen neuen Bürgermeister. Das gilt auch für Kommunen, in denen eine Mehrheitswahl stattfindet.

Was ist eine Mehrheitswahl und wie funktioniert sie?
Eine Mehrheitswahl findet dann statt, wenn in einer Kommune keine Partei bzw. Wählergruppe zu den Wahlen antritt. In diesem Fall ist der amtliche Stimmzettel „leer“, genauer gesagt: Es finden sich genau so viele Zeilen darauf, wie Gemeindewahlvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen sind. In diese Zeilen werden die gewünschten Personen mit vollständigem Namen und allenfalls Geburtsjahr, Beruf oder Adresse eingetragen. Die Personen mit den meisten Stimmen schaffen den Einzug in die Gemeindevertretung – sofern sie nicht auf ihr Mandat verzichten.

Wer darf wählen?
Wählen dürfen österreichische Staatsangehörige, die mit Stichtag 29. Dezember 2014 ihren Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde hatten und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind Personen, die aufgrund eines Gerichtsurteils vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ist der Aufenthalt in einer Gemeinde offensichtlich nur vorübergehend, etwa bei Saisonarbeitskräften, kann die jeweilige Person ebenfalls ausgeschlossen werden. Auslandsvorarlberger sind nicht wahlberechtigt.

Anders als etwa bei der Landtagswahl sind bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen auch Staatsbürger anderer EU-Staaten wahlberechtigt, sofern sie zum Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Vorarlberg hatten, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und in ihrem Heimatland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Insgesamt gibt es bei den Gemeindewahlen 2015 in Vorarlberg 289.602 Wahlberechtigte, bei den Landtagswahlen waren es 267.104.

Muss ich wählen gehen?
Nein, es besteht keine Wahlpflicht.

Wie finde ich mein Wahllokal und wann hat es geöffnet?
Im amtlichen Wahlausweis, den Sie spätestens vier Tage vor der Wahl in der Post finden und auf der Homepage des Landes finden Sie die entsprechenden Informationen. Aber Achtung: Die letzten Wahllokale schließen schon um 13.00 Uhr – es empfiehlt sich also, am Wahltag rechtzeitig aufzustehen.

Wo kann ich wählen?
Grundsätzlich in dem auf Ihrem Wahlausweis angeführten Wahllokal. Sollten sie am Wahltag verhindert sein, können Sie auch eine Wahlkarte beantragen. Damit können Sie dann im zuständigen Sprengelwahllokal oder jedem anderen Wahllokal ihrer Gemeinde abstimmen. Was nicht geht, ist, dass Sie die Wahlkarte in einem Wahllokal einer anderen Gemeinde abgeben.

Benötigen Sie noch mehr zeitliche und örtliche Flexibilität, gibt es immer noch die Möglichkeit einer Briefwahl. Dazu legen Sie den Stimmzettel in das Wahlkuvert und selbiges dann in die Wahlkarte, die Sie verschließen und unterschreiben. Die Wahlkarte hat rechtzeitig bis zum Schließen des letzten Wahllokals beim Gemeindeamt einzulangen. Sie können sie entweder per Post bzw. einen Postdienstleister verschicken, beim Gemeindeamt abgeben oder in den Briefkasten des Gemeindeamts geben. Sind Sie gehunfähig, können sie die Karte am Wahltag vor der Wahlkommission für Gehunfähige abgeben.

Wie bekomme ich eine Wahlkarte?
Eine Wahlkarte kann bis spätestens am Mittwoch vor der Wahl schriftlich bei der Gemeinde beantragt werden. Dafür gibt es auch ein Online-Formular. Persönlich können Sie die Wahlkarte bis zum Freitag vor der Wahl um 12.00 Uhr auf Ihrem Gemeindeamt abholen. In allen Fällen müssen Sie Ihre Identität, etwa durch ein amtliches Dokument, nachweisen.

Wahlkabine

APA/ Georg Hochmuth

AM WAHLTAG

Wie wähle ich richtig?
Treten in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde Parteien an, dann kreuzen Sie auf dem Wahlzettel einfach die gewünschte Partei an. Auch andere Zeichen sind erlaubt, sofern Sie ihre Wahl unmissverständlich kenntlich machen. Außerdem können Sie den Personen, die für diese Partei kandidieren, Vorzugsstimmen geben. Insgesamt können Sie fünf Vorzugsstimmen vergeben, einem Wahlwerber können Sie bis zu zwei Vorzugsstimmen zukommen lassen. Aber Achtung! Sie können nur Personen eine Vorzugsstimme geben, die für jene Partei kandidieren, die Sie angekreuzt haben. Nicht möglich ist, eine Partei A zu wählen, und Kandidaten der Partei B eine Vorzugsstimme zu geben.

Findet in Ihrer Kommune eine Bürgermeisterdirektwahl statt, dann bringen Sie im Kreis neben dem Namen des gewünschten Kandidaten ein Kreuz oder ein anderes, unmissverständliches Zeichen an. Gibt es nur einen Bürgermeisterkandidaten, können Sie das „Ja“ ankreuzen, um ihm Ihre Stimme zu geben. Sie können übrigens auch dem Bürgermeisterkandidaten einer anderen Partei Ihre Stimme geben als derjenigen, die sie in die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung gewählt haben.

Im Falle einer Mehrheitswahl dürfen Sie jeder in Ihrer Gemeinde wählbaren Person Ihre Stimme geben. Dazu füllen Sie einfach den Namen der jeweiligen Person(en) in die Zeilen auf dem amtlichen Stimmzettel. Sie sollten die Personen so klar beschreiben – etwa durch Angabe von Geburtsjahr, Beruf oder Adresse – dass eine Verwechslung nicht möglich ist. Sie können übrigens doppelt so viele Personen wählen, wie Gemeindevertreter gewählt werden können.

Gibt es für Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen unterschiedliche Wahlzettel?
Nein, der Amtliche Stimmzettel für die Bürgermeister-Direktwahl wie auch der Amtliche Stimmzettel für die Gemeindevertretungswahl befinden sich auf einem Blatt Papier.

Darf ich Partei A wählen, einer Person von Partei B aber eine meiner Vorzugsstimmen geben?
Nein, das geht nicht.

Darf ich Partei A wählen und dann den Bürgermeisterkandidaten einer Partei B?
Ja, das dürfen Sie. Die beiden Wahlen sind unabhängig voneinander.

Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?
Ja, wenn Sie nicht „der Mehrheit der Mitglieder der Wahlbehörde persönlich bekannt“ sind. Auch die Wahlkarte ist vorzulegen, sofern eine beantragt wurde. Die Vorlage des Wahlausweises erleichtert die Arbeit der Wahlbehörde, ist aber nicht Pflicht.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?
Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.

Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?
Nein, der Stimmzettel muss selbst ausgefüllt werden, nur körper- und sinnesbehinderte Wähler dürfen sich helfen lassen. Außerdem darf laut Gemeindewahlgesetz nur der Wähler und die Mitglieder der Wahlbehörde, ihre Hilfsorgane und Wahlzeugen das Wahllokal betreten.

Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?
Ja, körper- oder schwer sehbehinderte Wähler dürfen sich - auch im Wahllokal - von einer selbst auserwählten Begleitperson führen und helfen lassen.

Ich habe die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?
Am Wahltag liegen in den Wahlzellen Stimmzettel auf. Von diesem Stapel dürfen Sie sich einen neuen Stimmzettel nehmen. Dem Stimmzettel muss ganz eindeutig zu entnehmen sein, wen Sie wählen wollten.

Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?
Sofern Sie eine Wahlkarte haben, können Sie in jedem Wahllokal Ihrer Gemeinde wählen. Haben Sie eine solche aber nicht beantragt, können Sie nur in dem für Sie zuständigen Wahllokal (siehe Wahlausweis) Ihre Stimme abgeben. Und: Anders als bei der Landtagswahl können sie auch mit Wahlkarte nicht im Wahllokal einer anderen Gemeinde wählen.

Ich bin am Wahlsonntag in einem anderen Bundesland bzw. im Ausland. Kann ich meine Stimme auch per Briefwahl abgeben?
Ja, das dürfen Sie - und zwar, sobald Sie eine Wahlkarte haben. Achtung: Die zugeklebte Wahlkarte muss so rechtzeitig im In- oder Ausland aufgegeben werden, dass sie spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokals am Wahltag bei der Gemeinde einlangt.

Ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?
Nein, Auslandsvorarlberger sind bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen – im Gegensatz zur Landtagswahl - nicht wahlberechtigt.

Ich hab meine Wahlkarte verloren - wo bekomme ich eine neue?
Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhanden gekommene Wahlkarten ist gesetzlich verboten - damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann. Nur für unbrauchbar gewordene Wahlkarten, die noch nicht zugeklebt und bei denen die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurde, kann die Gemeinde ein Duplikat ausstellen, Sie müssen aber die „alte“ Wahlkarte abgeben.

Wahl Auszählung

APA/Shourot

NACH DER WAHL

Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?
Die Auszählung der Stimmen erfolgt im Wahllokal. Hierbei dürfen keine Wähler zuschauen. Das Gemeindewahlgesetz schreibt vor, dass das Wahllokal nach der Stimmabgabe geschlossen werden muss. Nur die Mitglieder der Wahlbehörde, ihre Hilfsorgane und die Wahlzeugen der Parteien dürfen drinnen bleiben.

Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?
Da bei den Gemeindewahlen jede Gemeinde ihre eigene abgeschlossene Wahl durchführt, kann jedes feststehende Gemeindeergebnis veröffentlicht werden. Somit werden schon um die Mittagszeit des Wahltages die ersten Ergebnisse publiziert sein.

Wann steht das endgültige Ergebnis fest?
Das endgültige Ergebnis einer Gemeinde oder Stadt steht nach erfolgter Auszählung der Bürgermeister-, Partei- und Vorzugsstimmen, der Zuweisung der Mandate und der anschließenden Kundmachung der Ergebnisse an der Amtstafel fest. Wann die jeweilige Gemeindewahlbehörde ihre diesbezüglichen Beschlüsse fasst, kann sie selbst bestimmen.

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