Vergnügungssteuer-Streit geht weiter

Nach der Klage gegen die Vergnügungssteuer der Stadt Hohenems will die SPÖ die frühere Stadtregierung zur Verantwortung ziehen. Die Steuerbefreiung sei der Cineplexx Österreich vor 15 Jahren vertraglich zugesichert worden. Andernfalls wäre sie leicht aufzuheben gewesen.

Der Hohenemser SPÖ-Obmann Gerhard Unterkofler fordert, dass die Stadt sich im Streit um die Vergnügungssteuer für das Cineplexx bei Altbürgermeister Christian Niederstetter (ÖVP) und dessen damaligen Vizebürgermeister Bernhard Themessel (FPÖ) schadlos halte, sollte das Kino-Unternehmen vor Gericht Recht bekommen.

Die Zusage der Befreiung hätten Niederstetter und Themessl vor 15 Jahren schriftlich zugesichtert, so Unterkofler. Gäbe es lediglich einen Beschluss, hätte der damalige Beschluss der Stadtvertretung durch einen neuerlichen Beschluss aufgehoben werden können.

Kinobetreiber will Vergnügungssteuer zurück

Cineplexx Österreich klagte die Stadt Hohenems vergangene Woche auf Rückerstattung der bereits bezahlten Vergnügungssteuer, so Österreich-Geschäftsführer Christof Papousek. Die Betreiber des Großkinos mussten im Jänner nach 15 Jahren erstmals Vergnügungssteuer bezahlen. Erst vergangenen Dezember hatte die Stadtvertretung Hohenems die Vergnügungssteuer für das Cineplexx ab 2015 beschlossen.

Mit der Überweisung der Vergnügungssteuer für Jänner wurde gleichzeitig um eine Rückerstattung der Steuer angesucht, so Papousek. Papousek berief sich auf die Vereinbarung mit der Stadt Hohenems vor 15 Jahren. Damals sei das Kino unbefristet von der Vergnügungssteuer befreit worden.

Im Antrag auf Rückerstattung der bereits bezahlten Vergnügungssteuer hatte man der Stadt eine Frist gesetzt, so Papousek. Diese Frist sei abgelaufen. Deshalb sei der Gerichtsweg beschritten worden. Nach Angaben von Papousek wurde die Klage am 26. Februar 2015 beim Landesgericht Feldkirch eingereicht.

Bürgermeister schließt Rückerstattung aus

Er wisse noch nichts von einer Klage, so der Hohenemser Bürgermeister Richard Amann (ÖVP) am Donnerstag auf Anfrage von Radio Vorarlberg. Er betonte erneut, dass eine Rückerstattung der Vergnügungssteuer schlichtweg nicht möglich sei.

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