Reform für psychisch kranke Straftäter geplant

Das Justizministerium plant eine Reform im Umgang mit psychisch kranken Straftätern. Künftig sollen nur noch wirklich gefährliche Straftäter langfristig eingesperrt werden. Gerichtspsychiater Reinhard Haller begrüßt die Reformen.

Die Einweisung von psychisch kranken oder als gefährlich geltenden Straftätern soll neu organisiert werden. Eine von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) beauftragte Expertengruppe hat in den letzten Monaten darüber beraten und vergangene Woche einen Bericht mit der Evaluierung des Ist-Zustandes und Vorschlägen für Veränderungen verabschiedet.

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Video: Im Beitrag von Gernot Hämmerle, Holger Weitze und Stefan Haberbosch ist Gerichtspsychiater Reinhard Haller zu sehen.

Für Haller sinnvoll Änderungen

Psychisch kranke Täter sollen künftig nicht mehr in Gefängnissen behandelt werden, sondern in eigenen therapeutischen Anstalten, so der Kernpunkt des Expertenberichts. Außerdem soll eine Einweisung künftig nur mehr bei Verbrechen möglich sein, die mit einer Strafe von mehr als drei Jahren bedroht sind. Psychiater Reinhard Haller von der Stiftung Maria Ebene begrüßt die Neuerungen, die in Vorarlberg bereits umgesetzt werden.

1.000 Personen im Maßnahmenvollzug

In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die Zahl der Einweisungen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfünffacht. Österreichweit sind derzeit fast 1.000 Personen im Maßnahmenvollzug, sagt Haller, und diese Zahl steige stetig.

Nach Ansicht von Haller werden viel zu viele psychisch kranke Straftäter im Gefängnis untergebracht. Laut einer internationalen Studie seien 50 Prozent der eingewiesenen Täter nicht gefährlich. Haller begrüßt daher ausdrücklich die geplanten Gesetzesänderungen. Justizminister Brandstetter will die von den Experten vorgeschlagenen Änderungen möglichst rasch umsetzen.