Prozess gegen Land: Vergleich gescheitert

Im Schadensersatzprozess eines ehemaligen Schülers des Erziehungsheimes Jagdberg gegen das Land Vorarlberg ist ein Vergleich vorerst gescheitert. Der Rechtsvertreter des mittlerweile 48-jährigen Mannes hätte einem Vergleich zugestimmt, der Vertreter des Landes Vorarlberg lehnte jedoch ab.

Zuerst müsse der gesamte Sachverhalt aufgearbeitet werden, meinte der Rechtsvertreter des Landes vor Gericht. Seinen Angaben zufolge soll jetzt auch geprüft werden, ob eine Verjährung vorliegen könnte.

Der Kläger gibt an, von seiner Pflegefamilie in den 1970er Jahren misshandelt worden zu sein. Die Behörden hätten dem damals monatelang tatenlos zugeschaut. Als der Mann dann in die Erziehungsanstalt am Jagdberg kam, sei er dort offenbar wieder misshandelt und auch sexuell missbraucht worden. Der Mann hat das Land auf 200.000 Euro Schadenersatz geklagt.

Kläger berichtet von furchtbaren Zuständen

Vor Gericht berichtete der Kläger zuerst relativ gefasst, wie seine Erinnerungen im Alter von drei bis vier Jahren begannen. In seiner Pflegefamilie seien Alkoholgelage und Gewalt Alltag gewesen, sowohl unter den Erwachsenen als auch gegen ihn. Er sei öfter zu nächtlichen Trinkgelagen mitgenommen und dann mit einem Holzprügel geschlagen worden. Als er sechs oder sieben war, sei er von seinem leiblichen Vater zu einer anderen Familie gebracht worden, auch dort habe es wieder Gewalt gegeben. Beim Versuch abzuhauen, habe er zur Strafe nackt in einer Türe knien müssen. Er sei dann wieder zu seiner Pflegefamilie zurückgebracht worden, ehe er in die Erziehungsanstalt Jagdberg gebracht wurde. Auch dort seien ungeeignete Erziehungsmaßnahmen angewendet worden, Schläge, stundenlanges in einer Ecke stehen, Essensentzug seien an der Tagesordnung gewesen. Auch sexuellen Missbrauch habe es unter den Bewohnern gegeben. Erzieher und Leiter hätten davon gewusst, hätten aber weggeschaut.

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Video: Im Beitrag von Gernot Hämmerle, Reinhard Mohr und Stefan Haberbosch sind Rupert Manhart - Rechtsanwalt des Land Vorarlberg und Manfred Gobber - Kläger und Misshandlungsopfer zu sehen.

Kläger sagt, er wolle nur Entschuldigung

Der Kläger erzählte sehr gefasst und versuchte auf detaillierte Fragen des Richters zu antworten. Er stand auch auf und zeigte vor, wie er ins Gesicht geschlagen oder zu Oralsex gezwungen worden sei. Nach einiger Zeit hörte er jedoch auf, Fragen zu beantworten und sagte, er wolle kein Geld, er wolle nur eine Entschuldigung und dass ihm geglaubt werde. Er sehe keinen anderen Weg, deshalb sei er den juristischen Weg gegangen.

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