Wohnbauförderung: Einkommensgrenze erhöht

Bei den Wohnbauförder-Richtlinien für das Jahr 2015 sind die Einkommensgrenzen angehoben worden. Für einen Einpersonenhaushalt lag die Einkommensgrenze bisher bei 2.800 Euro, heuer wird sie auf 2.900 Euro angehoben.

Bei der Wohnbauförderung ist die große Systemumstellung im vergangenen Jahr erfolgt. Soziale Kriterien sollen seither stärker berücksichtigt werden. Heuer sind es die Details, in denen die Richtlinien für die Wohnbauförderung adaptiert werden. Unter anderem werden die Einkommensgrenzen angehoben, bis zu denen man zum Bezug der Förderung berechtigt ist.

Einkommensgrenzen um 100 Euro angehoben

Für einen Einpersonenhaushalt lag die Einkommensgrenze bisher bei 2.800 Euro, heuer wird sie auf 2.900 Euro angehoben. Für Zwei- und Mehrpersonenhaushalte wird die Grenze von 5.000 auf 5.100 Euro angehoben. Der maximal zulässige Mietzins bei der Erstvermietung von Investorenwohnungen liegt künftig bei sieben Euro netto, bisher waren es sechs Euro sechzig.

Im Jahr 2014 hat das Land den Neubau von 1.229 Eigenheimen und Wohnungen gefördert. Die Summe aller zugesagten Neubaukredite beläuft sich auf fast 102 Millionen Euro. Dazu kamen Wohnungssanierungen. Unter dem Titel Wohnbeihilfe wurden an etwa 10.000 Haushalte rund 27 Millionen Euro ausbezahlt.