Abschiebung endet in russischem Straflager

Ein aus Vorarlberg abgeschobener Tschetschene ist in Russland zu Haft in einer Strafkolonie verurteilt worden. Wie „Der Standard“ berichtet, hatte der Mann bei seinen vier Asylverfahren immer wieder vorgebracht, dass ihm in Russland aus politischen Gründen eine harte Verurteilung drohe.

Ein in Österreich abgewiesener und abgeschobener tschetschenischer Asylwerber ist in Russland zu dreizehneinhalb Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt worden, berichtet die Tageszeitung „Der Standard“ in ihrer Mittwoch-Ausgabe. Amnesty International übt Kritik, Österreich habe gegen das Refoulement-Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen.

Mit einer asylberechtigten Tschetschenin verheiratet

Verurteilt wurde der Mann wegen „Bandenbildung“ und „illegalen Waffentragens“. Dass ihm in Russland eine solche Verurteilung drohe, hatte der in Vorarlberg mit einer asylberechtigten Tschetschenin verheiratete Mann während seiner vier Asylverfahren in Österreich immer wieder vorgebracht. Ein Verwandter von ihm sei ein Kurier des inzwischen toten Rebellenführers Aslan Maschadow gewesen. Die russischen Sicherheitsbehörden hätten ihn mit diesem Verwandten in Verbindung gebracht und mehrfach brutal verhört, hatte er erzählt.

Asylsenat lehnte 2010 Schutzbegehren ab

Auch habe er zwei verletzte Rebellen bei sich daheim in Dagestan aufgenommen, was einer der beiden später während einer Befragung zugegeben habe. Daher werde in Russland aus politischen Gründen gegen ihn ermittelt.

Im Asylverfahren wurde ihm allerdings kein Glauben geschenkt. Im Oktober 2010 lehnte ein Wiener Asylsenat das Schutzbegehren wegen „widersprüchlicher Angaben“ ab und sprach gleichzeitig seine Ausweisung aus. Es bestünden „keine stichhaltigen Gründe für die Annahme“, dass seine Freiheit wegen seiner politischen Ansichten bedroht sei.

Harsche Kritik von Amnesty International

Die Verurteilung weise klar darauf hin, dass Österreich in diesem Fall gegen das Refoulement-Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen habe, meinte Heinz Patzelt von Amnesty International. Dieses untersagt, Menschen in Staaten zurückzuschicken, in denen ihr Leben oder ihre Freiheit in Gefahr ist. Letzteres, so Patzelt, sei in diesem Fall passiert: „Die Republik ist nun zu Schadensbegrenzung verpflichtet. Die Haftumstände müssen konsularisch genau beobachtet werden.“