Richterinnen als „Mörderinnen“ bezeichnet

Weil er Richterinnen und Staatsanwaltschaft in einem Internetvideo als „Mörderinnen“ bezeichnet hat, muss ein verurteilter Sexualstraftäter 480 Euro wegen übler Nachrede bezahlen. Das entschied das Landesgericht Feldkirch am Mittwoch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 66-jähriger Tiroler war Anfang 2014 wegen Kinderpornographie zunächst zu zwölf, in zweiter Instanz dann zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Anschließend stellte er ein Video auf die Internetplattform „YouTube“, in dem er die Fotos zweier Richterinnen und der Staatsanwältin zeigte und die Frauen als „Mörderinnen“ bezeichnete. Sie hätten ohne Gewissen geurteilt. Weiters kündigte der Pensionist seinen Suizid an.

Ohne Rechtsbeistand vor Gericht

Wegen Befangenheit musste das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Feldkirch abgetreten werden. Das Landesgericht Feldkirch sah den Tatbestand der üblen Nachrede als erwiesen an, weil der Tiroler den Betroffenen öffentlich unehrenhaftes Verhalten vorwarf.

Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft akzeptierten das Urteil. Weil der Mann allerdings ohne Rechtsvertretung das Verfahren bestritt, stehen ihm drei Tage Bedenkzeit zu. Das Urteil ist demanch nicht rechtskräftig.